“Fahrrad-fit” für die dunkle Jahreszeit - ADFC Nordrhein-Westfalen

Fahrradbeleuchtung in der dunklen Jahreszeit - der Techniktipp vom Fahrrad-Club ADFC NRW. © ADFC_NRW_LudgerVortmann

“Fahrrad-fit” für die dunkle Jahreszeit

Pressemitteilung

Nr. 26/2022, Düsseldorf, 27.09.2022

In wenigen Wochen (30. Oktober 2022) gilt wieder die Winterzeit. Traditionell wird am letzten Sonntag im Oktober die Uhr um eine Stunde zurückgestellt. Dann wird es zwar morgens früher hell, dafür aber abends früher dunkel. Für alle, die mit dem Fahrrad in der dunklen Jahreszeit unterwegs sind, hat der Fahrrad-Club ADFC NRW Tipps zum sicheren Radfahren.


„In Nordrhein-Westfalen wollen immer mehr Menschen auch in Herbst und Winter mit dem Fahrrad zur Schule, Uni, Arbeitsplatz oder zum Einkaufen fahren“, sagt Axel Fell, der Landesvorsitzende des ADFC NRW. “Doch nicht das schlechte Wetter, sondern die vielerorts schlechte Infrastruktur erschwert es ihnen.”

Das, was er beobachtet, belegt eine Studie der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster: Danach sinkt der Radverkehrsanteil bei schlechter Witterung in Städten mit gut ausgebauter und gewarteter Fahrradinfrastruktur kaum (nur etwa fünf Prozent).
Axel Fell: „Vor allem die Niederlande punkten mit breiten Radwegen, die vom Autoverkehr getrennt sind. Ich bin immer wieder begeistert, was sich die Verkehrsplanungsabteilungen dort einfallen lassen. Pluspunkte, die das Radfahren selbst bei Regen attraktiv machen, sind zum Beispiel Oberflächen mit geringem Rollwiderstand und gute Straßenbeleuchtung. Einige Städte bieten sogar bei Regenwetter häufigere und längere Grünphasen der Fahrradampeln an. Dagegen müssen hier bei uns in Nordrhein-Westfalen Radfahrende im Regen an roten Bettelampeln warten, während Autofahrende, die ohnehin ein Dach über dem Kopf haben, durch Dauergrün bevorzugt werden.“

Der ADFC NRW weist zu Herbstanfang darauf hin, dass Radfahrende, die zum Beispiel auf Alltagswegen auf das Fahrrad angewiesen sind, sichere und von Laub und heruntergefallenen Ästen geräumte Radwege brauchen.

Mit dem Rad durch den Herbst: Gute Beleuchtung ist das A und O

Wer in den Herbstmonaten mit dem Fahrrad unterwegs ist, müsse sicherstellen, dass das Licht stets einsatzbereit ist, erläutert Ludger Vortmann, Pressesprecher des ADFC NRW: „Radfahrende sind dafür verantwortlich, dass sie bei einem Ausfall der Lampen den Fehler schnell beheben. Bekomme ich das allein nicht hin, muss ich eine Fachwerkstatt aufsuchen. Eine funktionierende Beleuchtung ist jedenfalls die zwingende Voraussetzung, um mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist das meine Lebensversicherung. Denn wenn es zu einem Unfall kommt, kann neben den gesundheitlichen Folgen eine nicht funktionierende Beleuchtung unter Umständen sogar als „grobes Alleinverschulden“ gewertet werden. Das wird dann richtig teuer.“  

Sehen und gesehen werden – Tipps zur richtigen Fahrradbeleuchtung

Gesetzlich vorgeschrieben sind:

  • ein Frontscheinwerfer und ein weißer Reflektor (kann auch im Scheinwerfer integriert sein)
  •  ein Rücklicht mit großflächigem roten Rückstrahler (kann auch im Rücklicht integriert sein)
  • umlaufende Reflexstreifen an Vorder- und Hinterreifen oder je zwei gelbe Reflektoren in den Speichen oder reflektierende Speichensticks an jeder Speiche
  • gelbe Reflektoren an beiden Pedalen

Helle und reflektierende Kleidung und Zubehör erhöhen zusätzlich die Sichtbarkeit

Mützen, Helme, Jacken, Hosen oder Handschuhe gibt es mit reflektierenden Nähten oder leuchtenden Applikationen. Zusätzlich sind im Handel Bänder, Gurte oder Westen erhältlich, die bei Bedarf übergestreift werden können und die Sichtbarkeit enorm verbessern.   

Für Fahrradanhänger gelten folgende Regelungen:

  • Anhänger ab 60 Zentimeter Breite müssen mit zwei weißen Reflektoren nach vorne, zwei roten Reflektoren nach hinten, sowie einer roten Schlussleuchte ausgestattet sein, da das Rücklicht des Zugfahrzeugs verdeckt sein könnte.
  • Anhänger mit mehr als 1 Meter Breite benötigen zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Unabhängig von der Breite dürfen ein weiteres Rücklicht sowie weitere Reflektoren angebracht sein.
  • Das Anbringen von Fahrtrichtungsanzeigern zum Richtungswechsel ist bei Fahrradanhängern erlaubt. 


Lichtanlagen: das müssen Sie wissen!
Neben naben- oder dynamobetriebener Beleuchtung dürfen seit 2013 auch Batterie- oder per Akku betriebene Lichtanlagen an Fahrrädern verwendet werden. Aber Achtung! Am Rad angebrachte Leuchtmittel benötigen das amtliche Prüfzeichen, das an einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und einer Ziffernfolge zu erkennen ist. Produkte, denen das Prüfzeichen fehlt, dürfen laut Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) nicht angebracht werden. Das gilt auch für die beliebten Blinklichter, die zwar nett aussehen, aber nicht erlaubt sind. Zusatzleuchten dürfen aber am Körper getragen werden, sofern sie andere Verkehrsteilnehmende nicht beeinträchtigen. Verboten sind dagegen Stirnlampen, weil sie durch die Kopfbewegung andere Personen blenden können.

Tipps für Kinderräder:
An Rädern für Grundschulkinder ist eine fest installierte Beleuchtung sinnvoll, weil externe Stecklampen vergessen werden können oder die Kinder mit der Kontrolle des Akkustands überfordert sind. Daher sollten Eltern unterstützen und prüfen, ob das Licht noch funktioniert. Ludger Vortmann, Pressesprecher des ADFC NRW: „Kinderfahrräder und Jugendräder fallen halt mal um. Dabei löst sich schnell ein Draht. Mein Tipp: Wenn Sie nach der Rückkehr von der Schule kurz das Licht checken, erleben sie am nächsten Morgen in der Dunkelheit keine böse Überraschung. Das macht den Schulweg sicherer und verringert morgens den Stress für die ganze Familie.“  

Wartungsfreie und ausfallsichere Lichttechnik:
Allen Alltagsradlerinnen und Alltagsradlern rät der ADFC NRW zu nahezu wartungsfreier und ausfallsicherer Lichttechnik mit Nabendynamo und LED-Leuchten. Der Generator in der Vorderradnabe ist im Gegensatz zum früheren Seitenläufer leise und leichtgängig und liefert auch bei Regen und Schnee zuverlässig Strom. LED-Leuchten sind auch langlebig und verkraften im Gegensatz zu Glühbirnen das Fahren über Schlaglöcher besser. Außerdem leuchten sie die Fahrbahn fast taghell aus, so dass Hindernisse frühzeitig im Blickfeld erscheinen. 

Frontscheinwerfer richtig einstellen:
LED-Rücklichter gibt es inzwischen auch mit Standlicht und Bremslichtfunktion. Zusammen mit dem ausfallsicheren LED-Frontscheinwerfer sorgen sie dafür, dass Radfahrende besser wahrgenommen werden. Wichtig ist aber, dass solche Hochleistungsscheinwerfer richtig eingestellt werden, damit entgegenkommende Personen auf dem Rad, zu Fuß oder im Auto nicht geblendet werden. Der ADFC-NRW-Tipp: Die hellste Stelle des Scheinwerfers sollte etwa zehn Meter vor dem Rad auf den Boden treffen. Das kann man an einer Wand mit dem entsprechenden Abstand gut kontrollieren.  

Jetzt Inspektionstermin vereinbarenWer die Beleuchtung an seinem Fahrrad nicht selbst warten oder überprüfen kann oder möchte, sollte jetzt bei einem Fachgeschäft einen Inspektionstermin vereinbaren. Bedingt durch die oft wochenlangen Wartezeigen, können Verbraucher so noch pünktlich zur Zeitumstellung die Inspektion beauftragen und auch gleich die Bremsen, Kette und weitere Verschleißteile für den Winter fit machen lassen. 


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Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mehr als 55.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 40 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

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