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Neue Regeln im Straßenverkehr ...
Soll ein russischer Politiker geehrt werden, benennt man bekanntlich gerne mal einen Wodka nach ihm. Ähnliche Fälle fallen mir zu den von uns gewählten Vertretern nicht ein, eine Ausnahme macht unser Verkehrsminister, der nun mit mit einer Milch gefeiert wird. Dass diese, wie auch Wodka, meiner Meinung nach eher für eine äußerliche Anwendung geeignet ist, mag vielleicht nur ein amerikanischer Präsident bezweifeln.
Wie heisst es so schön? „Milch macht müde Minister munter“ - anders als bei früheren Ausrutschern wie dem Festhalten an der PKW-Maut und Äußerungen zum Tempolimit enthalten die von ihm initiierten Änderungen der Straßenverkehrsordnung wichtige Verbesserungen für Fahrradfahrer und deren Sicherheit. Ich will hier mal ein paar wichtige Punkte vorstellen.
Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern
Bisher gab es in der StVO nur die Aussage, dass beim Überholen von Zweirädern ein „ausreichender Mindestabstand“ eingehalten werden soll. Für einige Autofahrer war dies gleichbedeutend mit „Kratzer am eigenen Autolack sollten vermieden werden“. Jetzt gibt es klare Angaben, dass, wie es sich schon in der Rechtsprechung abgezeichnet hatte, innerorts 1,5 Meter und außerhalb geschlossener Ortschaften 2,0 Meter als Mindestabstand gelten. Und das völlig unabhängig von unserer aktuellen Corona-Lage!
Halteverbot auf Radschutzstreifen
Auch das beliebte kurzzeitige Halten von PKW und LKW auf Radstreifen ist nun verboten. Ob sich dadurch lange Diskussionen mit uneinsichtigen motorisierten Verkehrsteilnehmern vermeiden lassen, wird sich zeigen.
Abbiegende LKW (über 3,5 T): Schrittgeschwindigkeit
Viele tödliche Unfälle von Radfahrern, die von rechtsabbiegenden LKWs übersehen wurden, können nun verhindert werden, wenn sich deren Fahrer daran halten, nur in Schrittgeschwindigkeit in die Kurve zu fahren.
Neue Verkehrszeichen
Nach der Wiedervereinigung wurde aus den neuen Bundesländern der „Grüne Pfeil“ übernommen, der ein Rechtsabbiegen nach Anhalten an der Haltelinie und bei Beachtung der Vorfahrtsregeln trotz roter Ampel erlaubt. Dieses Zeichen gilt nun ausdrücklich auch für Radfahrer. Außerdem kann über den „Grünen Pfeil für Radfahrer“ speziell diesen an einer Kreuzung das Recht zu Abbiegen unter den genannten Voraussetzungen gewährt werden. In Düsseldorf wurden bereits im vergangenen Jahr probeweise Schilder dieser Art aufgestellt, z.B. an der Aachener-/Karolinger Straße.
Analog zu Tempo-30-Zonen können nun ganze Straßenbereiche als „Fahrradzonen“ markiert werden.
Änderungen für Radfahrer
So wie Fahrradfaher vor stärkeren Verkehrsteilnehmern geschützt werden müssen, gilt dies auch für Fußgänger. In diesem Fall gibt es höhere Bußgelder, falls man mit dem Fahrrad einen Gehweg benutzt. Statt 10-25 Euro kann die Benutzung des Gehweges nun 55-100 Euro kosten.
Wie schon zuvor ist die gegenteilige Rücksichtsnahme die Grundregel der Staßenverkehrsordnung. Durch die neuen Änderungen werden die Verkehrsteilnehmer mit größerer Masse und Geschwindigkeit an ihre höhere Verantwortung erinnert.
Ausführlich wurden die Änderungen auch in der letzten „Rad am Niederrhein“ besprochen und bewertet.
Ach ja, so wie Milch nur eine begrenzte Haltbarkeit hat, will Herr Scheuer die ersten Teile der Reform auch schon wieder streichen...
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