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Foto: ADFC/Oliver Tjaden
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Wieder was neues: Fahrradbeleuchtung
In der dunkleren Jahreszeit ist es besonders wichtig, eine funktionierende Beleuchtung am Rad zu haben. Bereits am 1. Juni 2017 sind einige Änderungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in Kraft getreten, die auch die Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder betreffen. Dabei wurden die gesetzlichen Regelungen vor allem an den Stand der Technik angepasst und einige Umgereimtheiten wurden beseitigt.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Fahrradscheinwerfer dürfen nun ausdrücklich mit Tagfahrlicht und Fernlicht ausgestattet sein. Rückleuchten dürfen eine Bremslicht-Funktion haben. Sie können mit einem Dynamo, Batterien oder wiederaufladbaren Akkus betrieben werden.
- Batteriebeleuchtung muss nun nicht mehr tagsüber mitgeführt werden.
- Bislang waren zwei rote Reflektoren hinten vorgeschrieben, jetzt ist einer („Z-Reflektor“) ausreichend.
- Bei zweispurigen Fahrrädern sind Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) zulässig, bei einspurigen Fahrädern nur, wenn sie einen Aufbau haben, der Handzeichen verdeckt.
Der ADFC hatte in einer Stellungnahme mehrere Anregungen gegeben, die in der Verordnung auch umgesetzt wurden.
Kompletter Text der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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