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Grafik: Radentscheid Bielefeld
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Radentscheid widerspricht OB: „Bürgerbegehren zulässig“
Der Radentscheid Bielefeld widerspricht Oberbürgermeister Clausen, der am 4. Mai mitteilte, dass das Bürgerbegehren der Initiative mit seinen 26 567 Unterschriften rechtlich unzulässig sei. Die Gruppe weist darauf hin, dass dies nur eine rechtliche Einschätzung der Stadtverwaltung sei. Die Entscheidung der Stadt Bielefeld treffe jedoch der Stadtrat, voraussichtlich in der Sitzung am 18. Juni.
„Diese Mitteilung war irreführend – unser Bürgerbegehren ist keineswegs gescheitert“, erklärt der Radentscheid, und: „Es gibt durchaus einen Beurteilungsspielraum.“ In anderen Städten, beispielsweise in Aachen, seien sehr ähnliche Radentscheide für zulässig erklärt worden. Der Radentscheid Bielefeld setze darauf, dass sich die Ratsmitglieder ihrer Entscheidungskompetenz bewusst seien und der Vorlage der Verwaltung nicht diskussionslos folgten.
Der Radentscheid habe sich schon vor Einleitung des Bürgerbegehrens rechtlich beraten lassen und verfüge inzwischen über ein Rechtsgutachten, das die Argumente der Stadtverwaltung widerlege. Deshalb sei man bereit, gegen eine eventuelle Unzulässigkeitserklärung durch den Stadtrat vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Außerdem betont der Radentscheid, dass die umstrittene Rechtsauffassung der Stadtverwaltung sich nur mit einem formellen Aspekt des Bürgerbegehrens auseinandersetze, nicht jedoch mit seinem Inhalt. Die elf Ziele zur Förderung des Radverkehrs seien nicht nur legitim, sondern auch realisierbar und zukunftsweisend. Dass bereits fast 27 000 Menschen in Bielefeld dem Bürgerbegehren ihre Stimme gegeben hätten, sei ein riesiger Erfolg und zugleich ein gewichtiger Auftrag. „Deshalb verfolgen wir unsere Ziele entschlossen weiter, damit das Radfahren in Bielefeld sicher und attraktiv für alle wird“, so der Radentscheid.
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