Schaffen Sie Bewegungsausgleich für die großen Hauptgelenke an Knien, Hüften und Schultern.

ADFC-Mitglieder bekommen bei Pannen oder Unfällen im Alltag, in der Freizeit und auf Reisen schnell und unkompliziert Hilfe. © ADFC/ Renate Kaindl

Die ADFC-Pannenhilfe

Die ADFC-Pannenhilfe ist ein exklusiver Service für ADFC-Mitglieder, der im Mitgliedsbeitrag enthalten ist. ADFC-Mitglieder bekommen bei Pannen oder Unfällen im Alltag, in der Freizeit und auf Reisen schnell und unkompliziert Hilfe.

Der ADFC bietet seinen Mitgliedern schon seit 2015 eine Fahrrad-Pannenhilfe an. Seit 2016 ist dieser Service Teil der ADFC-Mitgliedschaft. Die ADFC-Pannenhilfe gilt für Fahrräder und Pedelecs sowie für Lastenräder und Fahrradanhänger.

Wie funktioniert die ADFC-Pannenhilfe?

Wer eine Fahrradpanne hat, schildert am Telefon, was los ist: Streikt die Schaltung, sind es die Reifen oder das Tretlager? Sind Hersteller oder sogar das Modell des Fahrrads bekannt? Mit diesen Informationen bringen mobile Pannenhelfer passende Ersatzteile und Spezialwerkzeug mit.

Sollte kein mobiler Pannenhelfer verfügbar oder eine Reparatur vor Ort nicht möglich sein, wird das Fahrrad in eine der Fahrradwerkstätten des ADFC-Netzwerks transportiert. Zudem unterstützt die ADFC-Pannenhilfe bei der Suche nach nahe gelegenen Unterkünften. Auch Leihfahrräder zur Weiterfahrt werden vermittelt, so verfügbar.

Werkstätten, Fahrradläden, Firmen und Betriebe können sich als ADFC-Pannenhelfer registrieren lassen. ADFC-Mitglieder teilen der Hotline unseres Versicherungspartners mit, wo ihnen die Panne passiert ist und was defekt ist. Die Hotline sucht einen passenden Pannenhelfer in der Nähe und bringt die anrufenden Mitglieder und die Pannenhelfer vor Ort zusammen.

Für Mitglieder kostenlos

Mehreren Hundert Radfahrerinnen und Radfahrern pro Jahr hilft der ADFC mit seinem Angebot. Rund die Hälfte der Pannenhilfeleistungen entfällt auf Radreisende. Die häufigsten Pannen sind defekte Reifen.

Die Pannenhilfe ist für ADFC-Mitglieder kostenlos.

Neben Verbesserungsvorschlägen erreichen den ADFC immer häufiger E-Mails, in denen Mitglieder begeistert davon berichten, wie ihnen eine Unterkunft organisiert, die Weiterfahrt ermöglicht oder der komplette Urlaub gerettet wurde.

Die ADFC-Pannenhilfe ist ein exklusiver Service für ADFC-Mitglieder

Die ADFC-Pannenhilfe sorgt dafür, dass es für ADFC-Mitglieder unterwegs trotz Panne weitergeht

 

Häufige Fragen zur ADFC-Pannenhilfe

Wer kann die ADFC-Pannenhilfe in Anspruch nehmen?

Alle registrierten ADFC-Mitglieder können die ADFC-Pannenhilfe in Anspruch nehmen, also auch Menschen, die im Haushalt eines ADFC-Mitglieds leben, sofern sie als Mitglied angemeldet sind. Im Haushalt lebende Kinder, Ehe- oder Lebenspartner*innen oder auch WG-Mitglieder können jederzeit nachgemeldet werden.

Wer ist die Hotline der ADFC-Pannenhilfe?

Die Hotline der ADFC-Pannenhilfe wird durch die Roland-Schutzbrief Versicherung AG in Köln zur Verfügung gestellt.

Welche Fahrräder sind über die ADFC-Pannenhilfe versichert?

Generell sind alle Fahrradarten und -formen Grundlage der Pannenhilfe, sofern sie sich im Eigentum des Mitglieds befinden. Mietfahrräder fallen nicht darunter. Nicht leistungsberechtigt sind außerdem Fahrräder, die versicherungs- oder zulassungspflichtig sind wie S-Pedelecs oder Fahrräder, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Handelt es sich um eine Panne, wenn ich mit dem Aufpumpen des Rades nur über eine kurze Distanz komme und so zehn bis 15 Mal aufpumpen müsste, um die nächste Werkstatt zu erreichen?

Ja, wenn es ohne erheblichen Aufwand nicht möglich ist, die nächstgelegene Werkstatt zu erreichen, ist auch der platte Reifen eine Panne. Wenn es möglich ist, durch mehrfaches Aufpumpen die Werkstatt mit eigener Kraft zu erreichen, gilt das als selbstorganisierte Hilfeleistung, sodass der Roland sich mit bis zu 50 Euro an den Reparaturkosten beteiligt.

Wann kann bei einer Panne auch der Rücktransport nach Hause gewählt werden?

Grundsätzlich wird das Fahrrad in die nächstgelegene Werkstatt gebracht. Wenn diese aber in ähnlicher Entfernung wie der Wohnort liegt, hat das ADFC-Mitglied die Wahl, wohin das Rad gebracht werden soll.

Ist der Wohnort näher als die Werkstatt, erfolgt ein Rücktransport immer zum Wohnort des Mitgliedes.

Wie lange dauert es in der Regel, bis Hilfe vor Ort ist?

Hierzu können wir keine generelle Aussage treffen, dafür gibt es zu viele Variablen. Je nach Ort und Zeitpunkt (Wochentag, Uhrzeit, Begebenheit/Lage des Schadensortes, Verfügbarkeit von Pannenhelfern, Öffnungszeiten der Werkstatt etc.) kann es auch möglich sein, dass die Pannenhilfe vor Ort schwer erreichbar ist und/oder nicht zeitnah eintreffen kann.

In solchen Fällen wird alternativ geprüft, ob es sinnvoller ist, das Mitglied samt Fahrrad zur nächstgelegenen Werkstatt zu bringen.

Sind die Beiträge zur ADFC-Pannenhilfe pauschal abgegolten?

Da die ADFC-Pannenhilfe im Mitgliedbeitrag enthalten ist, werden die Kosten für die Pannenhilfe zwischen dem Roland und dem ADFC-Bundesverband abgerechnet.

Wie erfolgt die technische Auskunft?

Die technische Auskunft erfolgt ebenfalls über die Pannenhelfer. Die Hotline informiert eine passende Werkstatt und diese setzt sich dann direkt mit dem Mitglied in Verbindung.

Wie stehen die Chancen, am Samstag/Sonntag/Feiertag ein Ersatzfahrrad zu bekommen?

Gerade am Wochenende ist es aufgrund der Öffnungszeiten der Werkstätten manchmal sehr schwierig, Leihräder zu bekommen.

Wir arbeiten daran, Leihräder auch unabhängig von den Pannenhelfern zu organisieren und versuchen, Verleihbetriebe zu integrieren und hier ein entsprechendes Netz aufzubauen.

Welche Leistungen enthält die ADFC-Pannenhilfe und sind auch Reparaturen abgesichert?

Die ADFC-Pannenhilfe enthält die telefonische Unterstützung in Form der Organisation von Hilfeleistungen, dazu gehören Auskünfte zu Werkstätten oder Beherbergungsbetrieben bei einer Panne sowie die mobile Pannenhilfe vor Ort.

Ist eine mobile Hilfe vor Ort nicht machbar oder sinnvoll, erfolgt deutschlandweit der Transport des Fahrrades in die nächstgelegene Werkstatt. Die Reparatur vor Ort inklusive Kleinteile bis zu einen Betrag von 20 Euro ist ebenfalls enthalten. Weitere Reparaturkosten sowie Ersatzteile in der Werkstatt werden nicht erstattet.

Wie erfolgt im Schadensfall die Prüfung der Mitgliedschaft?

Bei der telefonischen Meldung durch den Anruf bei der Hotline sind die Mitgliedsnummer sowie der Name und gegebenenfalls die eigene Postleitzahl anzugeben, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist.

Bei Familien- und Haushaltsmitgliedschaften braucht die Versicherung zudem den Namen des eingetragenen ADFC-Mitgliedes. Wichtig: Familien- und Haushaltsmitglieder müssen beim ADFC gemeldet sein!

Aus Datenschutzgründen gibt der ADFC keine weiteren Daten weiter, daher müssen anrufende ADFC-Mitglieder weitere persönliche Daten wie Telefonnummern, Standort etc. der Versicherung nennen.

Wie erfolgt die mobile Pannenhilfe, und wie viele Pannenhelfer gibt es eigentlich?

Für die mobile Pannenhilfe ist es sinnvoll, dass Anrufende den Defekt möglichst genau beschreiben können und Fahrradmodell/Hersteller und/oder defekte Komponenten wie Schaltung, Laufradgrößen etc. nennen können. So können mobile Pannenhelfer möglichst passende Ersatzteile und Werkzeuge mitbringen.

Die Pannenhilfe erfolgt durch ein Netzwerk von Fahrradwerkstätten sowie durch das Abschleppunternehmen Assistance Partner mit einem bundesweit flächendeckenden Netz. Das Netzwerk wird stetig erweitert.

Wenn Sie Ihre guten Erfahrungen mit der ADFC-Pannenhilfe Ihrem Fachhandel vor Ort mitteilen und auf den Link www.adfc.de/pannenhelfer hinweisen, können auch Sie zur Ausweitung des Netzwerkes beitragen.

Ist es möglich, detaillierte Informationen zur Pannenhilfe/Pannenhilfe Plus zu bekommen?

In der blauen Medienbox können Sie sich die Produktinformationen zur Pannenhilfe und zur PannenhilfePLUS sowie einen erklärenden Flyer herunterladen.

Was ist die ADFC-PannenhilfePLUS?

Die ADFC-PannenhilfePLUS ist eine zusätzlich buchbare Versicherungsleistung. Sie bietet erweiterte Versicherungsleistungen wie die Pannenhilfe in Deutschland und darüber hinaus auch im geografischen Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren an. Die ADFC-PannenhilfePLUS ist nicht im ADFC-Mitgliedsbeitrag enthalten, sondern kann zusätzlich für 11,90 Euro (Einzelmitgliedschaft) bzw. 19,90 Euro (Familienmitgliedschaft) pro Jahr abgeschlossen werden.

Ich bin kein ADFC-Mitglied, möchte aber die Pannenhilfe in Anspruch nehmen.

Die ADFC-Pannenhilfe ist ein exklusiver Service für ADFC-Mitglieder. Sie können die Pannenhilfe in Anspruch nehmen, sobald Sie Mitglied im ADFC geworden sind und Ihre Beitragszahlung eingegangen ist.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Geschützter Radfahrstreifen in Darmstadt Rheinstraße.

Geschützte Radfahrstreifen - Protected Bike Lanes

Mit geschützten Radfahrstreifen können schnell und kostengünstig attraktive Wege für den Radverkehr geschaffen werden.…

Fahrradfahren im täglichen Verkehr

Bekenntnis zur Trendwende im Verkehr: Nachgefragt bei Burkhard Stork

Die Nationale Plattform „Zukunft der Mobilität“ soll helfen, bis 2030 pro Jahr etwa 70 Mio. Tonnen CO₂ im Verkehrssektor…

Gemeinsam genutzte Rad- und Gehwege

Konfliktpotenzial: gemeinsam genutzte Geh- und Radwege

Rad- und Fußverkehr brauchen eigene Wege. Ihnen fehlt in der Stadt häufig der ausreichende Platz, um sicher und bequem…

Radentscheid Bamberg

Radentscheid Bamberg

Der Radentscheid Bamberg hat sein Ziel bereits erreicht. Ende Januar 2018 hat der Bamberg Stadtrat die zulässigen Ziele…

Radfahrerin im Winter

Zuerst Radwege vom Schnee befreien

Radwege werden oft zuletzt geräumt, obwohl Kommunen nach einem Bundesgerichtshof-Urteil dazu verpflichtet sind,…

In Kinderfahrradanhängern lassen sich ein bis zwei Kinder sicher transportieren.

Kindertransport im Kinderanhänger, Kindersitz oder Trailerbike

Für den Kindertransport per Rad gibt es mehrere Möglichkeiten – vom Anhänger über den Kindersitz bis zum Lastenrad oder…

ADFC Bielefeld Aktion Danke

ADFC-Aktion: Danke!

Radverkehrspolitik hat oft nur einen geringen Stellenwert: Wenn Geld oder Zeit übrig ist, dann macht man mal was fürs…

Karl-Ludwig Kelber (re.) präsentierte mit dem damaligen Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann (li.) die Fahrradstraße, die mit der Fahrradnovelle der StVO 1997 eingeführt wurde.

Verkehrswende: seit mehr als 30 Jahren aktuell

Am 9. Juni 1989 hielt der damalige ADFC-Bundesvorsitzende Karl-Ludwig Kelber eine Festrede im Bremer Rathaus, in der er …

1. Eine neue Verfassung für den Straßenverkehr

Bisher verhindert die einseitige Ausrichtung des Verkehrsrechts auf die Bedürfnisse des Kfz-Verkehrs lebenswerte Städte…

https://www.adfc.de/artikel/die-adfc-pannenhilfe

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    weiterlesen

  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

    weiterlesen

  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt