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Neue Regeln im Fahrradverkehr Das sind die 15 Vorschläge der Länder

Die Verkehrsministerkonferenz möchte den Radverkehr in Deutschland sicherer machen. Diese 15 Vorschläge sollen für mehr Sicherheit sorgen.
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Mehr Tempo 30 an wichtigen Fahrradstrecken

Die Einführung von Tempo 30 an wichtigen Fahrradstrecken soll innerorts erleichtert werden. Das gilt etwa für Strecken, die als Radschulweg geplant sind, oder wenn kein Platz für einen Radweg ist.

Foto: Markus Scholz / DPA
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Nebeneinanderfahren von Radfahrern

"Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden" - so steht es bisher in der Straßenverkehrsordnung. Diese Formulierung soll ersetzt werden, damit Radfahrer nebeneinander fahren dürfen - solange der Verkehr dadurch nicht behindert wird.

Foto: Paul Zinken / DPA
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Bessere Sicht an Kreuzungen

Unfälle zwischen geradeaus fahrenden Radfahrern und abbiegenden Autos und Lkw machen 20 Prozent der Radunfälle mit Personenschaden in Ortschaften aus. An Kreuzungen und Einmündungsbereichen soll deshalb das Parken im Abstand von fünf Metern vom Beginn der Einmündung verboten werden.

Foto: Jens Kalaene/ picture alliance / dpa
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Mehr Fahrradstraßen

Fahrradstraßen sollen künftig auch unabhängig vom aktuellen oder zukünftigen Radverkehr ausgewiesen werden können - so lange die Netzbedeutung für den Radverkehr durch ein Konzept nachgewiesen wird.

Foto: Daniel Bockwoldt / DPA
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Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw

Unfälle zwischen rechts abbiegenden Lkw und Radfahrern führen oft zu Toten - trotzdem verfügen nur wenige Lkw über Abbiegeassistenten. Lastwagen, die innerorts rechts abbiegen, sollen deshalb nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

Foto: Paul Zinken/ dpa
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Halteverbot an Schutzstreifen

Wie auf eigenen Radfahrstreifen soll auch an Schutzstreifen ein generelles Halteverbot eingeführt werden. Im Gegensatz zum Radfahrstreifen dürfen Autofahrer einen Schutzstreifen in einigen Fällen befahren, etwa um dem Gegenverkehr auszuweichen. An diesen Streifen soll nun ein generelles Halteverbot gelten, bisher dürfen Autos hier mehrere Minuten halten.

Foto: Alexander Heinl / DPA
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Mindestens 1,5 Meter Abstand beim Überholen

Gerichte haben bereits einen Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrern festgelegt. Der soll nun in der Straßenverkehrsordnung niedergeschrieben werden.

Foto: Sascha Steinach / imago images
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"Vision Zero" im Straßenverkehrsrecht

Die "Vision Zero", also das Ziel von null Verkehrstoten in Deutschland, ist Teil des Koalitionsvertrags. Sie soll nun auch in der Straßenverkehrsordnung verankert werden.

Foto: Holger Hollemann / DPA
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Mehr Geschwindigkeitslimits bei fehlenden Radwegen außerorts

Bei Unfällen außerhalb von Ortschaften sterben deutlich mehr Radfahrer als bei denen innerorts. Deshalb soll die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an beliebten Fahrradstrecken ohne eigenen Radweg auch außerorts erleichtert werden.

Foto: Marius Schwarz / imago images
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Radfahrer sollen mehr Einbahnstraßen in beiden Richtungen befahren dürfen

Einbahnstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sollen für Radfahrer grundsätzlich in Gegenrichtung befahrbar sein. Allerdings nur, wenn sie breit genug sind.

Foto: Joko / imago images
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Kinder sollen in Begleitung auf der Straße fahren dürfen

Kinder unter acht Jahren, die in Begleitung von Erwachsenen unterwegs sind, sollen auf Straßen mit einem Tempolimit von 30 km/h fahren dürfen. Wenn sie in Tempo-30-Zonen auf dem Gehweg fahren, sollen sie außerdem an Einmündungen nicht mehr absteigen müssen - so lange ein Erwachsener dabei ist.

Foto: Rüdiger Wölk / imago images
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Mitnahme von über Siebenjährigen auf geeigneten Fahrrädern

Immer mehr Fahrräder können bis zu zwei oder mehr Erwachsene sicher befördern. Auf ihnen soll deshalb die Mitnahme von Personen über sieben Jahre erlaubt werden.

Foto: Riese und Müller
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Bessere Markierung von Radwegen an Kreuzungen

Sogenannte Furten, gestrichelte Überwege an Straßen, verdeutlichen die Vorfahrt auf Radwegen an Hauptverkehrsstraßen. Hier soll die Straßenverkehrsordnung präzisiert werden, damit sie öfter an Kreuzungen und Einmündungen aufgemalt werden und so für mehr Sicherheit sorgen.

Foto: Marius Becker/ picture alliance/dpa
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Kommunen sollen detaillierte Radverkehrspläne aufstellen können

Zur Unterstützung der Stadtentwicklung sollen Kommunen Radverkehrspläne aufstellen können, die einen Verkehrszeichenplan enthalten und die Führung des Radverkehrs regeln. Die Behörden für den Straßenverkehr können die einzelnen Anordnungen dann leichter prüfen und vollziehen.

Foto: K.M.Krause / snapshot-photography / imago images
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Bundesländer sollen innovative Projekte auch ohne Gefahrenlage genehmigen können

Neue Lösungen für einen sicheren Radverkehr können bisher nur in Verkehrsversuchen getestet werden. Stattdessen sollen die Länder örtlich und zeitlich begrenzte Pilotprojekte auch unabhängig von einer Gefahrenlage genehmigen können.

Foto: Hauke-Christian Dittrich/ dpa