Radreisen ins benachbarte Ausland
Die Planungen für die Ferienreisen laufen auf Hochtouren. Die Fahrräder werden gesichtet und auf Vordermann gebracht, die Gepäckliste wird erstellt und wieder zusammen gestrichen, vielleicht werden vorher sogar die letzten „Pfunde“ aus dem Winterschlaf abgefahren.
Viele fahren ins benachbarte Ausland. Zwar gelten im Prinzip in der EU die gleichen Verkehrsregeln, jedoch gibt es im Detail Unterschiede, auf die man achten sollte. Deshalb müssen sich Radurlauber im Ausland auf unterschiedliche Verkehrsregeln einstellen.
 
 
Große Unterschiede gibt es bei der Helmpflicht. In vielen Nachbarländern dürfen Fahrradfahrer weiterhin ohne Helm im Verkehr radeln, aber:
  • In Spanien und Slowakei ist das Tragen eines Fahrradhelms außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht.
  • In Malta und Finnland besteht immer Helmpflicht
  • In Schweden und Slowenien müssen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren beim Fahrradfahren einen Helm tragen.
  • In Estland und Kroatien unterliegen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren einer Fahrradhelmpflicht.
  • Noch etwas strenger sind die Regeln in Tschechien und Litauen: In den beiden Ländern müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beim Radeln einen Fahrradhelm auf dem Kopf haben.
  • In Italien, Litauen, Malta, Slowenien, Spanien und Ungarn st das Tragen von reflektierender Kleidung (beispielsweise eine Warnweste) bei schlechter Sicht für Radfahrer Pflicht
  • In ist Frankreich für Radfahrer die Pflicht, außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste zu tragen. Ansonsten droht ihnen ein Bußgeld. 
Auch für Urlauber gilt nach einem „Gläschen zur Entspannung“ in den meisten Urlaubsländern eine Promille Grenze. In Italien, Frankreich, Kroatien, der Schweiz oder den Niederlanden sind am Lenker maximal 0,5 Promille erlaubt in Österreich 0,8 Promille. Wer mit mehr Promille erwischt wird, muss mit Geldstrafen ab 800 Euro rechnen. In Tschechien hingegen die Grenze bei 0,0 Promille, also erst das Rad anketten, bevor das Pils schmeckt. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, zahlt ein Bußgeld ab 390 Euro.
Vorsicht auch in Ländern, in denen es keine Promillegrenze gibt (u. a. in Skandinavien, Großbritannien, Irland). Hier gilt die Regel: Radfahren verboten, wenn man alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, sicher zu fahren. Bei einer Kontrolle oder auffälligem Fahrverhalten können Bußgelder bis zu 2000 Euro (Irland) verhängt werden.
 
In Dänemark ist direktes Linksabbiegen für Radfahrer verboten. Sie müssen zuerst die Kreuzung queren, rechts anhalten und dann die zweite Straße überqueren
 
Und für die ganz schnellen:
in Spanien sind auf dem Fahrrad Geschwindigkeiten von mehr als 40 km/h außerorts nicht zulässig.
 
Diese Auflistung ist natürlich unvollständig und soll anregen sich zu informieren. Besonderheiten und weitere Informationen finden sich auf der ADFC Webseite http://www.adfc.de/adfc-reisenplus/ausland und im Internet bei den Länder Informationen.
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Kreisverband Köln
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