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Was ist passiert? Im November 2020 fuhr ein Linienbusfahrer zunächst hinter einem S-Pedelec-Fahrer hinterher. Er blinkte diesen in der Dunkelheit mehrfach mit der Lichthupe an und gab dann auch mehrfach Schallzeichen. Offensichtlich fuhr der Zweiradfahrer auf der Rheindeichstraße mit seinen 45 km/h nicht schnell genug für den Busfahrer. Wie entscheidet das Gericht? Am 13.09.2021 wurde der Busfahrer dann vom Amtsgericht Duisburg-Ruhrort wegen der damit verwirklichten Nötigung verurteilt: 40 Tagessätze muss er nun zahlen, dazu die Kosten des Verfahrens. Ein Tagessatz entspricht etwa einem Tageseinkommen, so dass das Verhalten den Busfahrer etwa 1,3 Monatslöhne kostete. Ist nun alles gut? Leider nur hat der Busfahrer auch durch das Urteil noch immer nicht das Unrecht seiner Tat eingesehen. Und das war ja das eigentliche Ziel des Radfahrers, der das Verfahren initiiert hatte. Dennoch ist es wichtig, dass das Gericht deutlich macht, dass diese gefährliche Vorgehensweise ahndungswürdig ist und auch bestraft wird. Wolfgang Voßkamp |
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