Lieber ein schlechtes Fahrradgesetz als kein Gesetz?
Der Landtag NRW hat das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet. Doch einen „Aufbruch Fahrrad“ können wir darin nicht erkennen.

Über 200.000 Bürger haben die Volksinitiative Aufbruch Fahrrad und damit die Forderung nach 25% Radverkehrsanteil bis 2025 unterschrieben. Das jetzt beschlossene Fahrradgesetz kann der Volksinitiative nicht gerecht werden. Die Zielsetzungen sind unkonkret oder fehlen gar und bei den Strategien zur Umsetzung mangelt es an vielen Stellen an Verbindlichkeit.
 
 
Bruch mit den Forderungen der Volksinitiative
Das Ziel von 25% Radverkehr wird zumindest genannt, wenn auch ohne zeitliche Vorgabe. Noch schlimmer trifft es zum Beispiel die Forderungen nach einer Million neuen Fahrradstellplätzen und 1000 Kilometern Radschnellwegen bis 2025. Sie sind erst gar nicht im Gesetz aufgenommen.

Auftrag an die Kommunen
Das Fahrradgesetz ist mit einem Appell an die Kommunen verbunden, ein lokales und überörtliches Radverkehrsnetz zu schaffen und Radabstellanlagen an Verknüpfungspunkten verschiedener Verkehrsträger auszubauen. Bis wann und unter welchen Bedingungen bleibt aber offen.

Keine verlässlichen Zusagen für Geld und Personal
Der Bedarf an Radverkehrsplaner*innen in den Städten ist groß. Das Fahrradgesetz sieht jedoch nur ein Fortbildungsangebot innerhalb der Verwaltungen vor.

Auch die Festlegung der finanziellen Mittel ist unzureichend. Das Förderprogramm Nahmobilität wird zwar genannt, allerdings bleibt der Umfang offen.

Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ist leider nicht der große Schritt in der Verkehrswende, den sich der ADFC Duisburg erhofft hatte. Die Kritikpunkte in der Stellungnahme des ADFC Landesverbands NRW – unter anderem die fehlende Bindungswirkung – wurden von den Regierungsfraktionen ignoriert. Um die Klimaziele einzuhalten, braucht es von der Landesregierung deutlich mehr Mut, den Aufbruch Fahrrad auf den Weg zu bringen.

Was bedeutet das für Duisburg?
Vorstandssprecher Klaus Hauschild vom Kreisverband Duisburg bemerkt dazu: "Das neue Fahrradgesetz kann man als einen ersten Schritt in die richtige Richtung betrachten. Unabhängig davon kann man ja in Duisburg schon jetzt mehr Mut aufbringen und im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten Vorreiter werden. Erste Gespräche mit der Politik und der Stadtverwaltung dazu sind bereits geführt und lassen durchaus hoffen. Wir bleiben diesbezüglich am Ball und verfolgen unser Ziel hartnäckig."
Eine weitere Einschätzung, hier von Herbert Fürmann, auch er Vorstandssprecher des ADFC, kann man bei Studio 47 nachsehen unter
https://www.youtube.com/watch?v=7ld7Q0O5izk
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Kreisverband Duisburg
Mülheimer Str. 91
47058 Duisburg 
 
Tel.: 0203 / 7742 11
 
E-Mail: info@adfc-duisburg.de
www.adfc-duisburg.de