Kauf eines Fahrrads soll unterstützt werden
Die Stadt plant die Förderung zum „Erwerb eines einzigen Fahrrades [auch eines Pedelecs] zur persönlichen Nutzung als individuelles Verkehrsmittel. Das Fahrrad soll zur  Vermeidung von MIV-Fahrten [Motorisierter Individualverkehr] führen und diesem Zweck dienlich sein. . . . Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Duisburg haben.. . . . Um die Förderung für ein Fahrrad zu erhalten, darf das Fahrrad noch nicht erworben sein.“
 
 
 
„Förderung von Photovoltaikanlagen und den Erwerb von Fahrrädern“
 
Dazu gibt es eine öffentliche Beschlussvorlage, die am 08.11.2022 dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Naturschutz zur Vorberatung und endgültig am 28.11.2022 dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
 
Es geht um die Drucksache-Nr. 22-0993 (Datum 06.10.2022). die zu finden sein wird unter
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/si0046.asp?smccont=85&__cselect=65536&__cfid=65536&__canz=12&__cmonat=1&__osidat=d&__kgsgrnr=606
 
„Die Förderhöhe beträgt pauschal 20 % vom Kaufpreis incl. MwSt., wobei die maximale Fördersumme 500,00 EUR beträgt.“
 
Insgesamt beginnt die Förderung am 1. Dezember 2022 und umfasst eine Gesamthöhe von 100.000 EUR. Es gilt das Windhundverfahren (Wer zuerst kommt . . .).
 
Wenn Sie Interesse haben, verfolgen Sie auf alle Fälle die Entscheidung der Ratssitzung. Und handeln schnell.
 
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Kreisverband Duisburg
Mülheimer Str. 91
47058 Duisburg 
 
Tel.: 0203 / 7742 11
 
E-Mail: info@adfc-duisburg.de
www.adfc-duisburg.de