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Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren
Das 2020 eröffnete Planfeststellungsverfahren für die notwendige Sanierung und den aus Sicht des ADFC überzogenen sechsspurigen Ausbau der Autobahn A565 im Stadtgebiet hat die nächste Hürde genommen. In der letzten Oktoberwoche fand auf Einladung der Bezirksregierung Köln im alten Bonner Bundestags-Plenarsaal der im Planfeststellungsrecht vorgeschriebene nicht öffentliche Erörterungstermin statt. Rund 50 Einwenderinnen und Einwender, darunter auch Vertreter des ADFC, hatten Gelegenheit, ihre Bedenken gegen das Vorhaben noch einmal vorzutragen und Fragen zu den Gegenäußerungen der Autobahn GmbH zu stellen. Am Nachmittag des ersten Erörterungstages hatten Bonner Umweltgruppen, darunter Parents4Future, ADFC und VCD, zu einer Kundgebung vor dem WCCB aufgerufen.
Der ADFC Bonn/Rhein-Sieg hat u.a. im laufenden Planfeststellungsverfahren Einwendungen erhoben, weil ihm die Planung für die Trasse des parallelen Radschnellweges fehlt. Dieser war von der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis bereits im Jahr 2017 gefordert. Doch seit 2017 ignorieren Bund und Land diese Forderung der Region. Auch im Erörterungstermin zeigte sich, dass man sich hier seit sieben Jahren im Kreis dreht: Der eine schiebt dem anderen die Verantwortung in die Schuhe. Kein Planungsauftrag sagen Straßen.NRW und die heute zuständige Autobahn GmbH des Bundes, keine Zeit für weitere Planänderungen sagt die Politik, weil angeblich sonst der alte Tausendfüßler einstürze.
Radschnellweg verspricht schnelle Verbindung für Pendler
Der Radschnellweg würde den Radpendlerinnen und Pendlern zwischen dem links- und rechtsrheinischen Raum eine zügige und hindernisfreie Querung von Bahnlinie, Stadtbahn und im weiteren Verlauf später über das Autobahnkreuz Bonn-Nord bis zur Rheinbrücke ermöglichen. Stattdessen soll Bonn eine Verdopplung der Breite der heutigen Autobahntrasse von 2 Fahrstreifen je Richtung auf 3 Fahrstreifen plus den heute fehlenden Standstreifen bekommen - eine rückwärts gewandte Verkehrspolitik aus den 1960er Jahren.
Die Planungen der Region sahen eine Linienführung für den Radschnellweg im Bonner Stadtgebiet entlang der A565 mit Rheinquerung auf der Bonner Nordbrücke vor. Nach den Planungen des Bundes soll die Nordbrücke in den 2030er Jahren neu gebaut und dabei in der Breite ebenfalls verdoppelt werden.
Der gesamte Radschnellweg könnte im linksrheinischen und rechtsrheinischen Kreisgebiet von Alfter (Bahnhof Witterschlick) über Bonn-Endenich (Uni-Campus) nach Sankt Augustin (Fachhochschule) bis Niederkassel und Troisdorf mit Verlängerungsoptionen nach Rheinbach und Siegburg führen. Im kommenden Jahr ist der Planfeststellungsbeschluss zu erwarten. In dem kann die Bezirksregierung als Planfeststellungsbehörde dem Antragsteller, der Autobahn GmbH, noch Auflagen ins Auftragsbuch schreiben. Gegen den Beschluss ist nach Verkündung nur innerhalb eines Monats Klage möglich, und die nur vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als in diesem Fall einziger Instanz. Zum Weiterlesen: Die Synopse mit den Einwendungen des ADFC und mit der Erwiderung der Autobahn GmbH findet sich auf unserer Website.
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