Radfahren und Ordnungsbehörden
So ziemlich jeder Radfahrende der regelmäßig im Strassenverkehr unterwegs ist, hat wahrscheinlich schon die Erfahrung gemacht, dass der nötige Abstand zum Überholen von Radfahrenden von PKW oder LKW nicht immer eingehalten wird.
Ich unterscheide dabei aber immer noch zwischen den Fällen, wo es sich wahrscheinlich nur um eine Unaufmerksamkeit des anderen Verkehrsteilnehmers handelt und den Fällen, wo es sich aufgrund der weiteren Umstände wohl um Vorsatz handelt.
 
 
Unachtsam ist jeder mal, unaufmerksam ebenfalls. Davon spreche ich mich selber auch nicht frei, weder als Rad- und auch nicht als Autofahrer.
Aber ich bin mittlerweile nicht mehr bereit, die Fälle von vorsätzlicher „Verkehrserziehung“ ohne weiteres hinzunehmen.

Seit 2016 pendel ich ausschließlich mit dem S-Pedelec zur Arbeit zwischen Duisburg und Düsseldorf.
Nachdem ich dann in 2016 nur durch aktives Ausweichen einem Unfall entgehen konnte (ein entgegenkommender PKW-Fahrer hat meine Linksabbiegerspur als seine Überholspur benutzt), fahre ich mit einer Actioncam am Rad und schalte diese innerorts auf bestimmten Strecken grundsätzlich ein.
Daher kann ich die Fälle von vorsätzlichem Unterschreiten des Überholabstand meistens auch belegen, inkl. Kennzeichen, Fahrzeug und Ton, d.h. auch u.U. geäußerten Beleidigungen.

So war es auch mal wieder im Juni. Ein PKW-Fahrer war der Meinung, dass ich doch auf dem Radweg zu fahren habe, in offensichtlicher Unkenntnis darüber, dass das mit einem S-Pedelec nicht erlaubt ist. Der einzuhaltende Abstand von 1,5m wurde deutlich unterschritten, ausserdem wurde ich durch die offene Seitenscheibe vom Beifahrer auf mein vermeintliches Fehlverhalten hingewiesen.
Solche Fälle sind für mich ein vorsätzliches Unterschreiten des Überholabstand. Das ganze bei einer Geschwindigkeit von ca. 40km/h meinerseits. Gegenverkehr gab es nicht, es hätte also problemlos der Seitenabstand eingehalten werden können.

Es erübrigt sich der Hinweis, dass der Vorsprung des PKW am nächsten Kreisverkehr ca. 5 Sekunden war. Die ganze Aktion war also auch noch vollkommen unnütz.

Von der Polizei wurde ich 2 Tage, nachdem ich die Anzeige online gestellt habe, angerufen. Das Gespräch war sehr positiv und angenehm. Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass es maximal auf eine Ordnungswidrigkeit hinausläuft.
Enttäuscht worden bin aber aber dann vom Schreiben der Staatsanwaltschaft Duisburg.


Es wird also noch nicht mal als nötig erachtet, irgendeine Form der weiteren Bearbeitung vorzunehmen. Obwohl Kennzeichen des PKW und der Fahrer zu erkennen sind, findet noch nicht mal eine Identitätsfeststellung fest. Ab welchem sichtbaren Überholabstand sind Angaben nicht mehr vage? Wenn der Seitenspiegel meinen Lenker berührt?
Wenn ich die Breite der Randsteine mit 10cm annehme, komme ich auf einen Abstand von ca. 1,4m zwischen PKW und Bordstein. Was ist daran vage?

Solche Fahrer werden ihr Verhalten niemals ändern, wenn es nicht irgendeine Form der Konsequenz hat, sei es nur ein Anhörungsbogen.

Mir ist klar, dass die Ordnungsbehörden unterbesetzt und überarbeitet sind. Aber wo liegt die Grenze, ab wann sowas mal verfolgt wird? Muss es erst durch sowas einen Unfall mit ggf. fatalen Folgen für den Radfahrenden geben?
Und was passiert, wenn der Radfahrende die Situation nicht durch Kamerabilder klarstellen kann? Gilt dann Aussage gegen Aussage? Bekommt der Radfahrende dann ggf. eine Teilschuld, weil der Radweg nicht benutzt worden ist? Und all das, weil wieder mal ein PKW-Fahrer der Meinung ist einen angenommenen verkehrserzieherischen Auftrag auszuführen?

Wo ist der Unterschied, ob auf der Autobahn gedrängelt oder ein Radfahrer beim Überholen vorsätzlich gefährdet wird? Für den Radfahrenden kann es genauso fatal enden, wie für einen Autofahrer auf der Autobahn.

Bis jetzt habe ich seit 2016 ingesamt 5x Anzeige gestellt, dabei 2x gegen denselben Fahrer. In allen Fällen wurde „Mangels öffentlichem Interesse“ eingestellt.
Offensichtlich ist es nicht in öffentlichem Interesse, eine Verhaltensänderung bei einem gewissen Teil der Verkehrsteilnehmer zu erreichen.

Für mich bleibt nur festzustellen, dass die Geringschätzung des Radverkehrs nicht nur durch eine mangelhafte Infrastruktur, sondern zusätzlich auch noch durch diese Art der Behandlung von Anzeigen von Radfahrenden gezeigt wird.

Thorsten Meyer
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
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