Stadt Mettmann: "Der Startschuss zur Mobilitätswende ist gefallen" - ADFC Mettmann

Stadt Mettmann: "Der Startschuss zur Mobilitätswende ist gefallen"

Der Startschuss zur Mobilitätswende ist gefallen

 

Großer Beifall für das Radverkehrskonzept, das vom Planungsbüro „StadtVerkehr“ Mittwochabend im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität vorgestellt wurde.

Der Startschuss zur Mobilitätswende ist gefallen

Pressemeldung vom 18. November 2021 

Großer Beifall für das Radverkehrskonzept, das vom Planungsbüro „StadtVerkehr“ Mittwochabend im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität vorgestellt wurde. Auch wenn der Abschlussbericht des Büros noch fehlt, war die Politik von den Maßnahmen, die von den Planern mit Hilfe der Fahrradvereine sowie vieler Bürgerinnen und Bürgerinnen entwickelt wurden, begeistert.

Der Startschuss zur Mobilitätswende ist gefallen. „Wir haben lange genug geplant. Lassen Sie uns jetzt anfangen“, rief Marcel Alpkaya, der städtische Beauftragte für Klimaschutz und Radfahrangelegenheiten, den Ausschussmitgliedern zu und erntete viel Beifall. Im Februar 2022 soll das Radverkehrskonzept beschlossen werden. Kleinere, konfliktfreie Maßnahmen wird die Stadt schon vorher umsetzen.

Mit Hilfe des Radverkehrskonzeptes soll der Anteil der Radfahrer am Gesamtverkehr von derzeit zwei, drei Prozent auf 15 Prozent bis 2025 und bis zum Jahr 2030 auf 20 Prozent erhöht werden. Um diese Ziele zu erreichen, hat das Planungsbüro ein schlüssiges, lückenloses und barrierefreies Radverkehrsnetz fürs gesamte Stadtgebiet entwickelt. Nur so könnten die gesetzten Ziele auch erreicht werden, erklärte Lennart Bruhn vom Hildener Planungsbüro. Insbesondere auf Kurzstrecken soll das Fahrrad das Auto ersetzen. Dies führe nicht nur zu einer Verringerung der CO2-Emissionen, sondern erhöhe auch die Attraktivität Mettmanns als Lebens- und Arbeitsort.  

Baudezernent Kurt Werner Geschorec wies darauf hin, dass mit dem Konzept auch einige tiefgreifende Veränderungen im Stadtgebiet vorgenommen werden müssten. Veränderungen, die vermutlich nicht bei allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen auf Zustimmung stoßen werden. Der umfangreiche Maßnahmenkatalog zur Mobilitätswende reicht von Absenkungen von Bordsteinen bis hin zur Einrichtung weiterer Fahrradstraßen oder Radfahrstreifen an wichtigen Einfall- und Ausfallstraßen wie beispielsweise der Nordstraße, dem Düsselring oder der Eidamshauser Straße. Dort müsste das Parken am Fahrbahnrand verboten werden, wenn die Straßen Radfahrstreifen bekommen.

Deshalb sei es so wichtig, erklärte Jens Reiter, der Vorsitzende des Mettmanner ADFC, deutlich zu machen, dass das Radverkehrskonzept ein Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger sei „und nicht nur für ein paar Radfahrer. Davon haben alle Vorteile.“

Die Politik war sich einig, dass das Konzept schnell beschlossen werden müsse, um für die Umsetzung größerer Maßnahmen auch finanzielle Unterstützung vom Land zu erhalten. Es werde im kommenden Jahr viele Fördertöpfe für den Ausbau der Radinfrastruktur geben, hieß es aus der Politik. Deshalb sei es auch wichtig, das städtische Konzept mit dem Radverkehrsplan des Kreises Mettmann und der überregionalen Planung abzustimmen und anzupassen.

Neben dem Ausbau eines sicheren und lückenlosen Radwegenetzes, mit dem nahezu alle Stadtteile über die Innenstadt miteinander verbunden sind, sollen aber nicht nur die Radwege und wichtige Knotenpunkte neugestaltet und umgebaut werden, sondern auch vorhandene Strukturen verbessert und saniert werden. Flankiert werden diese Maßnahmen durch eine Verbesserung des Radservice mit ausreichenden Möglichkeiten, sein Fahrrad sicher und geschützt abzustellen, Reparaturstationen und Möglichkeiten des Bikesharing.


https://mettmann.adfc.de/neuigkeit/stadt-mettmann-der-startschuss-zur-mobilitaetswende-ist-gefallen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Kann mir der ADFC Mettmann Radtouren empfehlen?

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  • Was macht der ADFC in Deutschland und in Mettmann?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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