RS4 Radschnellweg Euregio
Beim Aachener Fahrradtag am 6. Mai 2023 wurden der RS4 und zwei weitere Radwegeprojekte vorgestellt.
Beim Aachener Fahrradtag am 6. Mai 2023 hat der Radverkehrsbeauftragte der Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ville-Eifel, Wulf von Katte, zusammen mit dem beteiligten Projektleiter bei der StädteRegion den RS4 und zwei weitere Radwegeprojekte, die im Zusammenhang mit dem Radschnellweg Euregio stehen, vorgestellt. Dem zahlreich erschienenen und sehr interessierten Publikum wurden mit Planunterlagen und in persönlichen Gesprächen die Radwegprojekte der Regionalniederlassung Ville-Eifel näher vorgestellt.
Den Übersichtsplan zum RS4 finden Sie hier (pdf).
RS4 Radschnellweg Euregio
Nachdem im Mai 2022 der Beteiligungstermin zur Umweltverträglichkeitsstudie mit den Naturschutzbehörden, den Denkmalbehörden, der Landwirtschaftskammer, den Biologischen Stationen und den anerkannten Naturschutzverbänden durchgeführt wurde, wurden in einem länger als zuvor erwartet dauernden Prozess die Anmerkungen in die UVS eingearbeitet. Derzeit wird die UVS mit ihren Ergebnissen in die Voruntersuchung übernommen.
Die Linienabstimmung wird in zwei Abschnitte aufgeteilt. Die abzustimmenden Linie des RS4 für den Teilabschnitt von Aachen Zentrum bis zum Parkhaus „Albert-Steiner-Straße“ in Herzogenrath wird Mitte dieses Jahres feststehen, sodass in der zweiten Jahreshälfte 2023 das Linienabstimmungsverfahren für diesen Abschnitt begonnen wird. Die Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger wird in dem Verfahren fortgesetzt. Eine Zustimmung zur Linienführung des RS4 für diesen ersten Abschnitt durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW wird für das erste Halbjahr 2024 erhofft. Diese ist jedoch von den Ergebnissen der Beteiligungen abhängig.
Für die Festlegung der abzustimmenden Linie des zweiten Teilabschnitts in Herzogenrath Mitte bis zum nördlichen Bauende des RS4 wird erst nach Klärung planerischer Fragestellungen und Ausräumung von noch bestehenden Unwägbarkeiten ein Linienabstimmungsverfahren durchgeführt werden können. Auch in dem Verfahren wird es Beteiligungen u.a. der Bürgerinnen und Bürger geben. Dazu kann jedoch noch keine Zeitschiene benannt werden.
RS3 Radschnellweg OWL
Im Rahmen der dokumentierten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Paragraph 25, Absatz3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (Abkürzung VwVfG NRW) geht es um den Abschnitt 1 zwischen Stadtgrenze Herford /Bielefeld und Löhne-Ort (Radschnellweg OWL RS3, Abschnitt 1: Stadtgrenze Herford/Bielefeld – Löhne).
Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung für den Abschnitt 1 des RS3 wurde als Hybrid-Veranstaltung durchgeführt. Das bedeutet es bestand für interessierte Bürger*innen die Möglichkeit sowohl in Präsenz vor Ort (Gesamtschule Friedenstal in Herford) als auch per Livestream an der Veranstaltung am 31. August 2022 teilzunehmen.
Der Livestream steht seit dem 12.09.2022 auch zum Anschauen auf der Internetseite www.radschnellwege.nrw zur Verfügung. Das Protokoll zur Veranstaltung können Sie auch hier lesen:
Nordrhein-Westfalen schaut voraus: Ein Netz von Radschnellwegen verbindet – innerstädtisch Ziele, die Stadt mit dem Umland, die Zentren untereinander, Wohnung und Arbeitsstelle miteinander und vieles mehr. Die Vorteile des Radfahrens überzeugen: Es entlastet Umwelt und Straßen, kostet wenig, fördert die Gesundheit und macht auch noch Spaß! Als Pedelec ist das Rad auch für längere Strecken und viele Menschen eine echte Alternative zum Auto.
Darum brauchen wir in Nordrhein-Westfalen ein gut ausgebautes, sicheres Radverkehrsnetz im besten Standard. Das Premiumprodukt für den Radverkehr sind die Radschnellwege – breite, komfortable Verbindungen, auf denen sich die Fahrzeiten in und zwischen den Städten erheblich verkürzen. In NRW radeln wir voraus und bauen sieben große Radschnellwege – auf den ersten Kilometern können Sie schon heute fahren!
Als Netz- und Infrastrukturelement sind Radschnellwege dazu geeignet, den längst fälligen Quantensprung einzuleiten, um das Potenzial des Radverkehrs voll auszuschöpfen. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährleistet diese Qualität durch die Festlegung von Standards. Es übernimmt weiter Verantwortung durch die Übernahme der Baulast für Radschnellwege.
Die sieben in der Planung befindlichen Radschnellwege markieren den Beginn einer neuen Ära und weisen den Weg in die Zukunft.
Alle grundlegenden Fragen rund um die Planung, den Bau und den Betrieb von Radschnellwegen in Nordrhein-Westfalen beantwortet das Verkehrsministerium NRW in einem einheitlichen Leitfaden.
An dem 150-seitigen Werk haben Radverkehrsexperten aus der NRW-Landes- und Kommunalverwaltung mitgearbeitet. Es enthält mehr als 90 Abbildungen und 20 detailreiche Prinzipskizzen für die Planung von Kreuzungen und Einmündungen. Der Leitfaden wird fortlaufend aktualisiert und bei Bedarf erweitert.
Die Vorgaben beziehen sich auf Radschnellwege, die als sogenannte „Radschnellverbindung des Landes“ geplant und gebaut werden. Radschnellverbindungen des Landes haben eine eigenständige regionale Verbindungsfunktion und sind den Landesstraßen gleichgestellt. Für sie ist die Einhaltung der folgenden und im Leitfaden des Landes Nordrhein-Westfalen ausführlich beschriebenen Standards verpflichtend. Für alle anderen Radschnellwege werden sie empfohlen. Der Download beinhaltet bereits die 2. Ergänzungslieferung aus 11/2020, die nochmals separat zum Austausch bereit steht. Alle Dateien stehen weiter untem im Bereich "Download" zur Verfügung.
Regionale und kommunale Radschnellwege – beide Netzelemente sind unabdingbar, wenn es um die Zukunftsmobilität geht. Radschnellwege sind ein expliziter Baustein im Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität. Sie erfüllen in besonderer Weise die Ansprüche an modernen Radverkehr – direkt, schnell, massentauglich, sicher und kompatibel für eine e-mobile Radverkehrsnutzung.
Mit beiden Netztypen werden neue Reichweiten, neue Räume, neue Zielgruppen und damit neue Potenziale erschlossen. Die regionalen Radschnellwege sind nicht nur eine willkommene Zusatzoption für Tourismus-, Freizeit- und Sportradler, sondern auch ein attraktives Angebot für den Berufspendler, vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen. Neue Angebote aus der Industrie und die weiter steigende Nachfrage nach e-mobilen Fahrrädern für die schnelle und kostengünstige individuelle Mobilität auch auf mittleren Entfernungen werden den Umstieg unterstützen und beschleunigen.
Regionale Radschnellwege müssen jedoch – um die „Qualität des Verkehrsablaufs“ nicht nur zwischen, sondern auch in besonderer Form in den Kommunen selbst zu gewähren – eine adäquate Fortführung finden. Kommunale Radwege sind dabei nicht nur aus Gründen der Führungskontinuität wichtig, sondern sie haben darüber hinaus eine eigenständige Funktion als Hauptträger und Rückgrat des kommunalen Radbinnenverkehrs. Diese Aussage bezieht sich im Wesentlichen auf Mittel- und Großstädte: In hoch verdichteten, urbanen Räumen übernehmen sie eine strategisch wichtige Aufgabe mit Blick auf die Führung, Bündelung, Beschleunigung und Attraktivierung von massenhaftem Radverkehr. Maßgebend für die Mindestlänge kommunaler Radschnellwege ist jeweils die lokale Funktion und Netzstruktur.
Von allen Netz- und Infrastrukturelementen bieten Radschnellwege den größten Mehrwert. In der Radverkehrsplanung, aber auch für die Gesamtmobilität. Sie sind multifunktional und gleichermaßen nutzbar für Pendler-, Einkaufs-, Ausbildungs-, Freizeit- und Tourismusverkehre. Sie erweitern sehr wesentlich in Stadt und Umland die Multimobilität, z.B. als Zubringer zum ÖPNV. Weitere Potenziale sind sicher auch – eher im kommunalen Raum – im Lastentransport mit Fahrrädern zu erwarten. Zielführend für die Zukunftsmobilität in Stadt und Region ist sicherlich eine Netzverknüpfung regionaler und kommunaler Radschnellwege. Dies würde die Nutzung aller Voraussicht nach deutlich steigern und einen großen Anreiz zum Umstieg auf das Zweirad setzen – selbst für bislang wenig radaffine Bevölkerungsgruppen.
Die Führung, Dimensionierung, Ausgestaltung, avisierte Bevorrechtigung und insbesondere die städtebaulich verträgliche „Implementation“ von Radschnellwegen in bestehende Straßenräume ist eine neue Herausforderung für die kommunale Verkehrsplanung. Dabei gilt es nicht nur, die spezifischen Planungsparameter und Qualitätskriterien für Radschnellwege zu erfüllen, sondern gleichzeitig einen städtebaulich und verkehrlich verträglichen Ausgleich mit den Raum- und Nutzungsansprüchen anderer Verkehrsträger zu finden. Neue Anforderungen stellen sich ebenfalls an die Ausgestaltung von Knotenpunkten und an die Verkehrsregelung für bevorrechtigte Radverkehre.
Radschnellwege sind mit Bevorrechtigung auszugestalten. Es sind von daher auch planfreie Querungen, signalgeregelte Knoten und Vorfahrtsregelungen einzuplanen. Es hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, wie die Vorfahrt zu regeln ist. Grundsätzlich ist die Querung von Bundesstraßen und stark belasteten Landesstraßen im Verlauf von Radschnellwegen möglichst zu vermeiden. Sollte dies jedoch notwendig sein, ist außerorts eine planfreie Lösung anzustreben. Alternativ kann eine signalgeregelte Lösung gesucht werden.
Querungsstellen für Fußgänger über Radschnellwege sind möglich. Hierzu dienen Lichtsignal geregelte Furten, Fußgängerüberwege und Querungshilfen. Es können zur Geschwindigkeitsreduktion vor diesen Querungsstellen sinusförmige Elemente, wie sie in den Niederlanden und in Polen Verwendung finden, eingebaut werden.
Nach der StVO steht derzeitig keine eindeutige Beschilderung für Radschnellwege zur Verfügung. Diese soll zukünftig noch entwickelt werden. In der Übergangszeit wird empfohlen, die Zeichen 244.1 bzw. 244.2 (Fahrradstraße Beginn bzw. Ende) mit dem Zusatz „Radschnellweg“ zu verwenden, außer beim Einsatz von Radfahrstreifen.
Im Jahr 2013 hat das Land Nordrhein-Westfalen einen Planungswettbewerb für Radschnellwege durchgeführt, um dieses damals noch weitgehend unbekannte Netzelement in der kommunalen Radverkehrsplanung zu etablieren.
Das Ziel war es, fünf Konzepte für Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen zu finden, deren Planungen durch eine Förderung des Landes als Modellprojekte umgesetzt werden könnten. Die fünf Preisträger sollten nach Möglichkeit aus verschiedenen Landesteilen kommen, um Konzepte aus Räumen mit unterschiedlicher Struktur und Topografie präsentieren zu können. Dabei wurden in erster Linie regionale Radschnellwege gesucht, jedoch mit der Maßgabe einer Fortführung in bzw. durch die Kommune.
Der Wettbewerb wurde offen durchgeführt. Die einzelnen Projekte mussten jedoch zwei Voraussetzungen erfüllen, um erfolgreich am Wettbewerb teilnehmen zu können:
Um als Gewinner des Landeswettbewerbs in Betracht zu kommen, mussten die Bewerbungen mehrere Anforderungen erfüllt werden:
Damit wurden also sehr hohe Ansprüche an die Beiträge zum Planungswettbewerb gestellt. Dies war nötig, um die Realisierbarkeit der Projekte nach einem späteren Gewinn des Wettbewerbs gewährleisten zu können. Die Gestaltung des Verfahrens nach dem Grundsatz Qualität vor Quantität schlug sich auch in der Anzahl der Teilnehmer nieder: Insgesamt wurden acht Projektideen zum Wettbewerb zugelassen.
Das MBWSV gewährt für die prämierten Projekte eine Landesförderung in Höhe von 80 Prozent für eine vertiefende Machbarkeitsstudie und die Ausführungsplanung. Nach der Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch ein externes Planungsbüro wurden die Unterlagen den Jury-Mitgliedern zur Vorbereitung ihrer Entscheidung übergeben, die auf einer gemeinsamen Sitzung am getroffen wurde. Die feierliche Bekanntgabe der fünf Gewinner erfolgte am 20. November 2013 im Rahmen eines Festakts in Düsseldorf durch Verkehrsminister Michael Groschek.
Auf dieser Karte erhalten Sie einen genauen Überblick über die geförderten und nicht geförderten Streckenverläufe. Im Folgenden finden Sie Daten und Fakten zu den Wettbewerbsbeiträgen, die Pressemitteilung zur Bekanntgabe der Gewinner sowie einen Ausschnitt aus der ffmobil, Ausgabe 29, zum Thema Radschnellwege.
Detaillierte Informationen zum Wettbewerb und den Gewinnern stehen außerdem unter Downloads, in der Dokumentation des Wettbewerbs, für Sie bereit.
Der vollständige Leitfaden zu Radschnellverbindungen mit den aktuellen Seiten der 2. Ergänzungslieferung und incl. Anhang 11.1 sowie des aktualisierten CD-Handbuches.
Der vollständige Leitfaden zu Radschnellverbindungen mit den aktuellen Seiten der 2. Ergänzungslieferung und incl. Anhang 11.1, aber ohne CD-Handbuch.
Im Anhang 11.1 sind die DinA3-Skizzen des Leitfadens zusammengestellt. Da auf allen Skizzen mindestens das Logo für Radschnellwege ausgetauscht wurde, sind alle Skizzen hier in neuer Version enthalten. 20 DinA3-Seiten zum Ausdrucken und Austauschen im vorhandenen Ringbuch. Stand: 11/2020.
Die Austauschseiten der 2. Lieferung für den Leitfaden für Radschnellverbindungen in NRW. 51 Seiten zum Ausdrucken und Austauschen im vorhandenen Ringbuch. Stand: 11/2020.
Aktualisierungsdienst zum Leitfaden Radschnellverbindungen in NRW. 10 Seiten zum ausdrucken und austauschen im vorhandenen Ringbuch.
Die wichtigsten Infrastrukturelemente und Qualitätskriterien für Radschnellwege auf einen Blick
Das Land Nordrhein-Westfalen und die AGFS geben gemeinsam die Dokumentation zum Planungswettbewerb Radschnellwege heraus. Eine umfangreiche Vorstellung der fünf Gewinner-Projekte wird durch Fachtexte zum Thema Radschnellwege ergänzt.
Aktualisierte Version des Corporate Design-Handbuches zu Radschnellwegen in NRW. Berücksichtigt wurde das neue Verkehrszeichen zu Radschnellwegen, welches nun auch bei den Radschnellwegen in NRW eingesetzt wird. Stand: 11/2020
Gerne beantworten wie Ihre Fragen zu Radschnellwegen allgemein und zu den einzelnen Radschnellweg-Projekte.
Fragen, Anmerkungen und Exkursionsanfragen richten Sie bitte an info@radschnellwege.nrw
Journalisten sowie Medienvertreterinnen und -vertreter wenden sich bitte an presse@radschnellwege.nrw