Maskenpflicht für Radfahrende?
In Bielefeld gibt es eine Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske in bestimmten Gebieten in der Innenstadt, an der Brackweder Hauptstraße und im Zentrum von Sennestadt (gemäß Allgemeinverfügung der Stadt Bielefeld vom 05.11.2020)

Doch wie verhält es sich mit Radfahrenden in diesen Bereichen? Hierzu gibt es in den verschiedenen Städten unterschiedliche Vorschriften.

In Bielefeld ist das klar geregelt.
 
 
 
In §1c der Verfügung heißt es: „Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske gilt nicht für Personen in und auf Fahrzeugen, Rad- und Rollerfahrende (inklusive E-Scooter), sofern diese Art der Fortbewegung in den unter 1a genannten Bereichen gestattet ist“.

Link zur Allgemeinverfügung

Für Radfahrende einzuhalten ist aber die generelle Abstandspflicht von 1,5m zu anderen Personen in der Öffentlichkeit gem. NRW Verordnung und dient entsprechend der anderen AHA-Regeln dem Schutz vor einer Infizierung.

Der ADFC begrüßt die Ausnahme für Radfahrende ausdrücklich und fordert mehr Platz für das Fahrrad, auch schon vor Corona.

Link zur Pressemitteilung ADFC Bundesverband
 
 Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club, Stadtverband Bielefeld e.V.
 Stapenhorststraße 90
 33615 Bielefeld
 
Telefon
E-Mail
Website
Facebook
Twitter
0521 / 13 11 13
adfc.bielefeld@gmx.de

https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bielefeld/adfc-bielefeld.html
https://www.facebook.com/ADFC.Bielefeld
https://twitter.com/adfc_bielefeld