WAZ bezeichnet den ADFC als Handlanger der Verwaltung

In der Ausgabe vom 28.2. lässt die WAZ auf ihrer Lokalseite den ADFC als willigen Handlanger der Verwaltung bei der Planung des RS1 erscheinen, angeführt von den beiden Ratsmitgliedern in ihrem Vorstand.

Die WAZ berichtet in ihrem Artikel ganzseitig über die neue Entwicklung der Trassenführung des RS1 in der Bochumer Innenstadt. Hier erhebt sie den Vorwurf gegen die Verwaltung, Gutachter beeinflusst und die Bürgerbeteiligung nicht ernst genommen zu haben. Es endet mit einer Volte, die den ADFC als willigen Handlanger der Verwaltung erscheinen lässt, angeführt von den beiden Ratsmitgliedern in ihrem Vorstand.

Die endgültige Absage der Deutschen Bahn, Flächen für die Trassenführung zur Verfügung zu stellen, nimmt Thomas Schmitt, Redaktionsleiter WAZ Bochum, zum Anlass, die im März letzten Jahres beschlossene Alternative ohne die DB-Strecken noch einmal unter die Lupe zu nehmen und das Zustandekommen der Entscheidung zu durchleuchten. Es dürfte dem normalen Leser nicht leichtfallen, sich durch die Details zu hangeln, was bei ihm aber hängenbleiben soll ist der Eindruck, dass die Verwaltung von Beginn an eine klare Vorstellung von der Trassenführung hatte. Um diese durchzusetzen habe sie Gutachter beeinflusst, Vorentscheidungen getroffen, die angeblich „ergebnisoffene Bürgerbeteiligung“ nie ernst genommen und Einfluss auf Ratsvertreter und Fraktionen genommen. Die Verwaltung habe so stets versucht, ihre Vorzugsvariante durchzusetzen.

Im letzten Absatz des fünfspaltigen Artikels behauptet Thomas Schmitt, dass die Verwaltung sich nicht nur auf SPD und Grüne verlassen könne, sondern auch auf den ADFC. Hierfür zitiert er aus einer Mitteilung der Verwaltung an den Stadtbaurat. Für den 18. März letzten Jahres hatte Stadtbaurat Dr. Bradtke zu einem Pressegespräch auf dem Buddenberg Platz eingeladen, um den Stand der Planung für den RS1 vorzustellen. Unsere Anfrage, ob nicht zwei Vertreter des ADFC (Georg Puhe als Redakteur des FreiRad und Ralph Böhm als RS1 Experte) daran teilnehmen können, will die Verwaltung zu ihren Gunsten ausnutzen indem sie schreibt: „Wir sollten uns … überlegen, welche Rolle der ADFC bei dem Pressetermin haben soll. Eine konstruktive Einbindung des ADFC wäre sicherlich gut“. Daran war von uns nie gedacht. Damit wir bloß nicht auf falsche Gedanken kommen teilte uns das Presseamt mit seiner Zusage unserer Teilnahme ausdrücklich mit, dass wir uns aus jeder „aktive(n) Rolle zu den Erklärungen der Planung“ herauszuhalten hätten, „da müssen sie uns nicht zur Seite springen“.

Wenn Thomas Schmitt solide recherchiert hätte, wäre ihm aufgefallen, dass der ADFC sich - wie auch die Radwende Bochum - bereits im Juli 2020 für fast genau die im Endeffekt beschlossene Innenstadt-Route des RS 1 Ruhr positioniert hatte:

https://www.radwende-bochum.de/2020/07/09/radwende-empfiehlt-zwei-varianten-fuer-den-radschnellweg-rs1-durch-bochum/

Diese Positionierung des ADFC von 2020 wurde Mitte März 2022 - vor dem Pressegespräch - noch einmal bestätigt:

https://bochum.adfc.de/artikel/adfc-bochum-begruesst-den-beschluss-zur-innerstaedtischen-route-des-rs-1

Das sind die Fakten. Der heutige Artikel in der WAZ suggeriert zum Schluss, dass dies insbesondere das Werk zweier Personen sei: „Vorsitzender des ADFC ist SPD-Ratsherr Jens Matheuszik, Beisitzerin die Grünen-Ratsfrau Stephanie Kotalla“. Bitte erinnert euch: Jens war damals einfaches ADFC Mitglied, Stephanie noch gar nicht im Vorstand des ADFC. Diese beiden erscheinen jetzt als Strippenzieher der Verwaltung. Das klappt nur bei hoher Vergesslichkeit und Faktenblindheit: https://bochum.adfc.de/neuigkeit/adfc-bochum-zum-ersten-teil-des-rs1-in-bochum

Das ist nicht unser Stil! Der Artikel in der WAZ ist unvollständig recherchiert, hat Fakten unterschlagen und unterstellt dem ADFC Mauschelei. Dagegen verwehren wir uns.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung hatte dieser Artikel eine etwas ungenauere Überschrift, die wir zwischenzeitlich angepasst haben.

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https://bochum.adfc.de/artikel/waz-denunziert-adfc-zum-handlanger-der-verwaltung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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