PM Freie Fahrt für den Radverkehr in der Laurentiusstraße

Schnell und bequem mit dem Rad in die Bergisch Gladbacher Innenstadt – diese Möglichkeit bietet sich jetzt durch die Freigabe der Einbahnstraße Laurentiusstraße für den gegenläufigen Radverkehr.

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Laurentiusstraße Ecke Odenthaler Straße © Stadt GL

Schnell und bequem mit dem Rad in die Bergisch Gladbacher Innenstadt – diese Möglichkeit bietet sich jetzt durch die Freigabe der Einbahnstraße Laurentiusstraße für den gegenläufigen Radverkehr. Damit hat die Stadtverwaltung eine weitere wichtige Lücke im Radwegenetz im Sinne des städtischen Mobilitätskonzepts geschlossen.

Neben der reinen Freigabe der Einbahnstraße mit der entsprechenden Beschilderung sind noch weitere Maßnahmen getroffen worden. Diese sind vor allem wegen des teils starken Gefälles und der unübersichtlichen Kurvenlage notwendig, aus der sich sonst Gefahrensituationen ergeben können. So wurde bergab ein möglichst breiter Schutzstreifen und bergauf Radfahrsymbole auf die Fahrbahn für mehr Aufmerksamkeit geschaffen. Außerdem wurde im Kreuzungsbereich Odenthaler Straße/Rommerscheider Straße eine Aufstellfläche markiert, damit Radfahrende in das Sichtfeld des Kfz-Verkehrs rücken. Um die notwendigen Platzverhältnisse für die neue Radverbindung zu erzielen, sind insgesamt 16 Parkplätze weggefallen. Dafür können Anwohnende auf der Parkpalette an der Buchmühle nun Stellplätze anmieten.  

„Mit der Öffnung der Laurentiusstraße für den gegenläufigen Radverkehr geht die Stadt einen weiteren Schritt in Richtung fahrradfreundliche Stadt“, erklärt Stadtentwicklungs- und Klimaschutzdezernent Ragnar Migenda. „Nach der Öffnung vieler kleinerer Einbahnstraßen, der Einrichtung der Umweltspuren an der Gohrsmühle und der Schnabelsmühle sowie der Freigabe der Fußgängerzone in den Randstunden bedeutet die Umgestaltung der Laurentiusstraße eine neue Qualität für das Umdenken in der strategischen Verkehrsentwicklung.“

Die jetzt vollzogene Maßnahme in der Laurentiusstraße ist vorerst als Übergangslösung zu sehen. Geplant ist in einem weiteren Schritt die Umwandlung zur ersten Fahrradstraße in Bergisch Gladbach. Das zweistufige Verfahren begründet sich dadurch, dass die Rechtsgrundlage für eine Fahrradstraße bisher in Deutschland noch nicht eindeutig geregelt war. Mit der neuen Rechtsgrundlage (Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung) kann die Fahrradstraße nun weiter geplant und realisiert werden. Für die Autofahrer bedeutet das, dass Radfahrende in der Laurentiusstraße immer Vorrang haben. Die Nutzung für den Kfz-Verkehr wird natürlich auch weiterhin erlaubt sein, jedoch ausschließlich für Anlieger.

Unterstützung bei der Planung wird die Stadtverwaltung durch ein externes Fachbüro erhalten. Die genaue Ausgestaltung der Fahrradstraße soll mit der Bürgerschaft und Politik abgestimmt werden. Mit der zukünftigen Fahrradstraße genießen nicht nur Radfahrende eine zügige Verbindung in die Innenstadt. Auch die Anwohnerinnen und Anwohner profitieren von weniger Durchgangsverkehr und somit weniger Lärm und Schadstoffen in ihrem Wohngebiet. Die Umsetzung ist spätestens im Jahr 2023 geplant.

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Laurentiusstraße Ecke Hornstraße © Stadt GL
https://rheinberg-oberberg.adfc.de/neuigkeit/pm-freie-fahrt-fuer-den-radverkehr-in-der-laurentiusstrasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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