ADFC: Fahrverbote? Radwege!
Bevor Missverständnisse aufkommen: Natürlich sind Fahrverbote zum Schutz der Gesundheit zulässig. Die Diskussion um eventuelle Fahrverbote und „kalte Enteignung“ (gesunkene Wiederverkaufswerte bei älteren Dieselfahrzeugen) lenkt allerdings nicht nur von Gesundheitsgefahren, Wohnwert- und Grundstückswertverlusten in stark belastenen Staftbereichen ab.

Sondern auch davon, wie man 19 Jahre nach Einführung der Stickoxid-Grenzwerte konstruktiv mit der Aufgabe der Lurftreinhaltung umgehen könnte. Zum Beispiel mit einer echten Verbesserung der Radfahrbedingungen, die mehr Menschen mehr Rad fahren ließe.

Bundesgerichtliche Entscheidung hat Signalwirkung

Viele Städte überschreiten massiv die von der EU vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte. Verpestete Luft in Innenstädten, verursacht durch den Verkehr und vor allem Diesel-Fahrzeuge, bedroht die Gesundheit der Menschen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden, dass Diesel-Fahrverbote rechtlich zulässig sind und eine bundesweit einheitliche Regelung dafür nicht notwendig ist.

Rund 70 Städte in Deutschland sind betroffen. Konkret ging es in Leipzig aber um Düsseldorf und Stuttgart, die nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gerichtlich verpflichtet wurden, die Grenzwerte schnellstens einzuhalten. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht bewertete dabei den Schutz der Menschen höher als die Interessen der Dieselfahrer und sah in Fahrverboten die effektivste Maßnahme. In Düsseldorf hieß es, dass Fahrverbote ernstlich geprüft werden müssen.
 
 
Nach der Entscheidung der Leipziger Richter könnte jede Stadt, die die Grenzwerte überschreitet, Diesel-Fahrverbote als Maßnahme in ihren Luftreinhalteplan aufnehmen. Stuttgart und Düsseldorf müssten ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit überpürfen, so die Richter. Zudem sieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung vor. Es sind auch Ausnahmen, z. B. für Handwerker, möglich. Die Bundespolitik will Diesel-Fahrverbote mit dem Milliardenprogramm Saubere Luft verhindern.

Der ADFC fordert Städte – so auch die Stadt Bielefeld –, Länder und die Bundesregierung dazu auf, endlich entscheidende Schritte zur Luftreinhaltung zu gehen. Radverkehr ist die wirksamste Lösung für Lebensqualität! Im Umkehrschluss heißt das: Wer Fahrverbote vermeiden will, muss sich endlich dafür einsetzen, dass der Radverkehr energisch vorangebracht wird.

Der ADFC bietet betroffenen Städten die Arbeitshilfe „Saubere Luft“ mit zahlreichen Vorschlägen an, die  für mehr Radverkehr und damit für bessere Luft sorgen können.
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Stadtverband Bielefeld e.V.
Stapenhorststraße 90
33615 Bielefeld 
 
Tel.: (0521) 13 11 13
E-Mail: adfc.bielefeld@gmx.de
Internet: http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bielefeld/adfc-bielefeld.html 
https://www.facebook.com/ADFC.Bielefeld
https://twitter.com/adfc_bielefeld
Weiterleiten Daten ändern Abmelden Impressum