Dreck-weg-Tag - ADFC macht Fahrradwege wieder fit.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Ortsgruppe Erkrath beteiligte sich am Samstag, dem 24.02.2024, am städtischen Dreck-weg-Tag.

ADFC-intern firmiert diese Aktion allerdings unter dem Namen “Drecksweg-Tag”. Denn die Aktiven des ADFC sammeln nicht den Müll am Wegesrand ein, sondern widmen sich den Radwegen, die sich aufgrund fehlender Pflege immer häufiger zu „Dreckswegen“ entwickeln. Der ADFC will mit dieser Säuberungsaktion auf die mangelnde Pflege und Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hinweisen.

Dieses Jahr zogen zwei Teams los. Ein Team traf sich in Alt-Erkrath und buddelte den Galgenweg, Gödinghoverweg und Kreuzstraße frei. „Egal welchen Rad- und oder Fußweg man sich ansieht, überall dasselbe Bild. Teilweise bis zur Hälfte des Weges ist zugewuchert und mit Blättern und Erde verdreckt“, so Oliver von Hörsten Kassenwart des ADFC Erkrath. Den Gödinghoverweg hatte der ADFC bereits 2023 im Rahmen des Drecksweg-Tages gesäubert, aber seitdem wurde der Weg anscheinend nicht mehr gepflegt.

Das zweite Team traf sich in Hochdahl und nahm sich zuerst die Bergische Allee vor. Obwohl der Radweg auf der Bergischen Allee erst im Dezember 2021 umfangreich saniert wurde, kann man den Eindruck gewinnen, dass man den Weg anschließend zwei Jahre sich selber überlassen hatte. Das Team fegte Blätter und Erde zu dicken Haufen zusammen und befreite den Weg auf 80 Zentimeter Breite von Herbstlaub und Erde. Sabine Börner: „Was nutzt ein sanierter Radweg, wenn er anschließend nicht mehr gepflegt wird? Blätter und Erde machen den Weg rutschig. So kann man nicht sicher fahren.“ Auf einem kleinen Stück kann man nun wieder den sauberen Weg auf vollständiger Breite nutzen.

Anschließend ging es zur Hochdahler Straße, dort war die Situation noch gravierender. Obwohl kürzlich die Stadt angeschrieben und auf die Situation hingewiesen wurde, war der Weg bis zu einem Drittel zugewachsen. Dicke Wurzeln in bis zu 20 Zentimeter dicke Schichten zeugen von jahrzehntelanger Untätigkeit und fehlender Pflege. „Während Straßen regelmäßig gesäubert werden, werden die Fuß- und Radwege sträflich vernachlässigt“, bringt es Norbert Lorenz auf den Punkt.

Der ADFC fordert: Fuß- und Radwege müssen ganzjährig und in voller Breite sicher befahrbar sein.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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