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Für Autofahrer gilt: Wer es eilig hat und eine rote Ampel über eine Tankstelle oder einen Parkplatz umfährt, muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm kein Bußgeld zahlen. Doch die Regel für Fahrradfahrer ist da etwas anders. „Denn dazu müsste der Radweg verlassen und der Gehweg befahren werden – und das ist in diesem Fall nicht erlaubt“, erklärt Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Wer absteigt und die rote Ampel umschiebt, kommt ohne Bußgeld davon. Auch wenn es nach einer pfiffigen Idee klingt, eine rote Ampel für Radfahrer zu umfahren – bei einer Kontrolle würde dieser Kniff keineswegs helfen. Auch juristisch gibt es keinen Interpretationsspielraum. Wer den Ampelbereich bei Rot bewusst auf dem Gehweg umfährt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Ein Rotlichtverstoß von Radfahrern wird zwar meistens nur mit einem halb so hohen Bußgeld geahndet wie für Kraftfahrer. Trotzdem liegt die Strafe meist bei mehr als 60 Euro – und somit kommt auch ein Punkt in Flensburg hinzu. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, kostet es sogar mindestens 100 Euro. Folgende Sanktionen zum Thema “Rote Ampel und Fahrrad” finden sich in der nachfolgenden Bußgeldtabelle: Tatbestand Bußgeld Punkte Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad 60 € 1 … mit Gefährdung anderer 100 € 1 … mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung 120 € 1 Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad, die länger als eine Sekunde rot anzeigte 100 € 1 …mit Gefährdung anderer 160 € 1 …mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung 180 € 1 Wie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) mitteilt, dürfen Fahrradfahrer die Fahrbahnampel an T-Kreuzungen ohne rechts einmündende Straße unter Umständen ignorieren. Und zwar dann, wenn es sich um einen baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg handelt und kein kreuzender Verkehr vorhanden ist, also etwa ein Fußgängerüberweg. Dann dürfen Radler geradeaus weiterfahren und sogar eine eventuell vorhandene Haltelinie ignorieren. Vordrängeln an roten Ampeln Die Ampel ist rot, die Autos stehen Stoßstange an Stoßstange und zwischen den stehenden Pkw schlängelt sich ein Radfahrer bis nach vorne durch. Unverschämt! Nein, bloß sein gutes Recht. Radfahrer dürfen mit geringer Geschwindigkeit an den Autos vorbei rollen, um bis zur Haltelinie vorzufahren. Sobald der Verkehr jedoch wieder in Bewegung ist, ist dies nicht mehr erlaubt. |
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