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Auf Bundesebene wurde beschlossen, Tretroller mit Elektromotor zuzulassen. Diese sogenannten E-Scooter sollen auf Radwegen fahren. Es ist zu erwarten, dass sich diese vor allem als Verleihsysteme etablieren werden. Dazu brauchen wir deutlich breitere Radwege und viel mehr Parkraum für Fahrräder und E-Scooter.
E-Scooter sind formal eine eigene Kategorie von Fahrzeugen, sie werden durch die Verordnung aber in vielen Punkten dem Fahrrad gleichgestellt:
Keine E-Scooter auf reinen Gehwegen und in Fußgängerzonen Das Verkehrsministerium hatte ursprünglich vorgesehen, langsamen E-Scootern bis maximal 12 km/h die Benutzung der Gehwege zu erlauben. Der Bundesrat hat dies abgelehnt, weil er Konflikte auf den "häufig sehr schmalen Gehwegen insbesondere mit Kindern, Senioren, blinden und sehbehinderten Menschen sowie Menschen mit kognitiven Behinderungen" vermeiden möchte. Allerdings kommt es auch auf gemeinsamen Geh- und Radwegen schon heute zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern – und dort werden bald auch die E-Scooter fahren, was zusätzliches Konfliktpotenzial bedeutet. Konfliktpotenzial nicht nur auf Gehwegen Der Gesetzgeber stellt klar, dass es in punkto Sicherheit keinen Rückschritt geben darf: Auch beim Überholen von E-Scootern, die sich auf einem Radfahrstreifen auf der Fahrbahn befinden, müssen Autofahrer einen ausreichenden Seitenabstand einhalten; §5 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung wird dementsprechend ergänzt. Dass es auf Radwegen nun noch enger zugehen wird, sieht auch der Bundesrat: "Der Bundesrat geht davon aus, dass es durch die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen auf Radverkehrswegen zu einer deutlichen Zunahme der Nutzung mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Bewegungsmustern kommt. Er bittet die Bundesregierung, bei der geplanten fahrradgerechten Überarbeitung der StVO und VwV-StVO sowie bei der Anpassung der Maße von Radwegen und Schutzstreifen in der Richtlinie für den Bau von Radwegen (ERA) die Anforderungen für Planung, Bau und Finanzierung entsprechend anzupassen." Was bedeutet das für Köln? Die E-Scooter werden in Köln auf Radwegen fahren, die schon heute nicht geeignet sind, um alleine den Radverkehr sicher aufzunehmen. Das bedeutet, dass wir in Köln noch schneller und noch konsequenter Radwege ausbauen müssen. Das ist auch notwendig, um die absehbaren Konflikte mit E-Scootern auf den gemeinsam mit Fußgängern genutzten Wegen zu vermeiden. Wir können dabei nicht warten, bis der Gesetzgeber die Richtlinien für den Bau von Radwegen angepasst hat. Die für die Kölner Ringe vorgesehene Regellösung eines Radfahrstreifens mit einer Breite von 2,50m zuzüglich Sicherheitsabstand ist das Mindestmaß, um einerseits das gegenseitige Überholen von Fahrrädern und E-Scootern zu erlauben, und um andererseits dem Kraftfahrzeugverkehr überhaupt zu ermöglichen, mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand von 1,50m zu überholen. Ältere Radinfrastrukturen müssen möglichst schnell auf diesen Standard gebracht werden. Wir gehen dabei davon aus, dass in der Regel eine Verdoppelung der heutigen Flächen notwendig ist. Auch beim Parken erhöht sich der Druck: Das Desaster der wild abgestellten Leihräder darf sich nicht mit dem Verleih von E-Scootern wiederholen. Statt Verbotszonen und aufwändig zu kontrollierenden Qualitätskriterien muss die Stadt endlich ausreichende Abstellflächen schaffen – und zwar gerade in den touristisch und kommerziell relevanten Zonen. Der Bedarf an Abstellflächen für Fahrräder und E-Scooter muss nun neu ermittelt und durch die Umwandlung von Straßenparkplätzen für Kraftfahrzeuge schnell gedeckt werden. _____________________________________ Christoph Schmidt, Vorsitzender des ADFC Köln im WDR 5 Morgenecho Beschluss des Bundesrates Ursprünglicher Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums Stellungnahme des ADFC-Bundesverbandes |
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