Hätten Sie's gewusst? - Zehn Rechtsfragen zum Radfahren
Vielfach herrscht unter Verkehrsteilnehmern Unsicherheit auch über an sich einfache Verkehrssituationen. Mit lockeren Formulierungen und zahlreichen Illustrationen klärt die Broschüre "Hätten Sie's gewusst?" auf, wie die Rechtslage ist. Sie richtet sich nicht nur an Radfahrer, sondern auch an Fußgänger und Autofahrer.
  • Müssen Radfahrer Radwege benutzen?
  • Dürfen Radfahrer Radwege in Gegenrichtung benutzen?
  • Dürfen Radfahrer Zebrastreifen benutzen?
  • Dürfen Radfahrer Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren?
  • Dürfen Radfahrer auf Gehwegen fahren?
  • Dürfen Radfahrer in Fußgängerzonen fahren?
  • Was müssen Autofahrer in Fahrradstraßen beachten?
  • Dürfen Autofahrer markierte Radstreifen mitbenutzen?
  • Welche Ampelsignale gelten für Radfahrer?
  • Dürfen Radfahrer mit Kopfhörer/Ohrhörer Musik hören?
Hätten Sie's gewusst? Die Antworten zum Nachlesen gibt die Broschüre!

Die Broschüre steht unter der CreativeCommons-Lizenz CC-BY-SA 3.0 als

Webversion (Nachdruck 2016)
Printversion (Nachdruck 2016)


bereit.

Natürlich gibt es die Broschüre auch in unserer Geschäftsstelle in der Radstation in Bergisch Gladbach.
 
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Kreisverband RheinBerg-Oberberg
Oberheidkamper Str. 52
51469 Bergisch Gladbach
 
Tel.: 02202-709673
Fax: 02202-709688
E-Mail: info@adfc-rheinberg-oberberg.de
www.adfc-rheinberg-oberberg.de
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