ADFC-Abstellanlagenkonzept für Langenfeld
Mit dem in 2021 verabschiedeten Mobilitätskonzept hat sich die Stadt Langenfeld das Ziel gesetzt, den Anteil des Fahrradverkehrs am Gesamtverkehr (modal split) in den nächsten Jahren auf 25% zu steigern.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist es u.a. erforderlich, durch mehr und geeignete Fahrradabstellanlagen die Attraktivität des Fahrradverkehrs zu steigern.
Anforderungsgerechte Fahrradabstellanlagen ermöglichen und fördern den Radverkehr und animieren dazu, verkehrssichere und auch hochwertige Fahrräder im Alltag zu nutzen. Da der Anteil an hochwertigen E-Bikes ständig steigt (Anteil am Gesamtmarkt 2021: 43%, Anteil am Fahrradbestand ca. 11% mit stark steigender Tendenz1), nimmt nicht nur die Bedeutung des Diebstahlschutzes, sondern auch der Ladeinfrastruktur zu.
Schlechte Abstellanlagen dagegen führen dazu, dass das Fahrrad aus Angst vor Diebstahl für viele Fahrten nicht verwendet wird. Nur Fahrradständer, die einen Diebstahlschutz versprechen und bei denen kein „Ei im Vorderrad“ droht (sog. Felgenklemmer), werden auch bestimmungsgemäß benutzt: Das Rad steht ansonsten entweder lose neben dem Ständer, quer zum Radständer oder mittig auf der Abstellanlage.
Allgemeines zum Konzept
Während die Geschäftsstraßen und S-Bahnhöfe Langenfelds in der Vergangenheit bereits im Fokus standen, ist die Parksituation für Fahrräder abseits dieser Zentralpunkte äußerst unbefriedigend. Viele öffentliche Gebäude und Anlagen wie Behörden, Schulen, Sportanlagen und Versammlungsstätten sind mit Abstellanlagen so schlecht ausgestattet, dass ein sicheres und attraktives Fahrradparken nicht gegeben ist.
Für dieses Konzept wurden daher überwiegend die Abstellanlagen an Sport- und Freizeitanlagen, Versammlungsstätten und anderen öffentlichen Einrichtungen hinsichtlich Anzahl und Qualität der Radabstellanlagen analysiert. Die Auswahl ist nicht abschließend und kann jederzeit erweitert werden.
Auf Basis dieser Analyse ist unser ADFC-Maßnahmenvorschlag abgeleitet worden. Sofern sich einzelne Standorte nicht in städtischer, sondern privater/ sonstiger Hand befinden, soll dieser Vorschlag dazu anregen, bei den Eigentümern auf eine entsprechende Nachrüstung mit Abstellanlagen hinzuwirken. Die detaillierten Steckbriefe der untersuchten Standorte inkl. Maßnahmenvorschlag sind beim ADFC abrufbar.
Je nach Standort regen wir an, die Radstellplätze auch zu überdachen. Dies gilt insbesondere für Standorte, die nicht nur bei schönem Wetter angefahren werden. Daneben ist eine Überdachung aber auch generell wünschenswert, um Wolkenbrüche abzuwarten und die Fahrräder vor Niederschlägen zu schützen. Viele Stellplatzsatzungen sehen im Übrigen grundsätzlich vor, dass größere Abstellanlagen
überdacht werden sollen (z.B. Monheim: ab 10 Stellplätzen).
Für die Umsetzung haben wir uns dazu entschieden, keine konkreten Modellempfehlungen zu geben, da die Auswahl an Fahrradabstellanlagen so groß ist, dass es für die unterschiedlichsten Anforderungen Lösungen gibt. Der ADFC zertifiziert und empfiehlt zwar Modelle (www.adfc.de/abstellanlagen), jedoch existieren darüber hinaus viele weitere gute und beliebte Modelle (z.B. Anlehnbügel), die auch in Langenfeld bereits erfolgreich eingesetzt werden.
Folgende allgemeine Anforderungen bestehen u.a.: Fahrradabstellanlagen sollen
bequem und einfach benutzbar sein sowie das Fahrrad gegen Beschädigungen schützen,
das Anschließen des Rahmens und des Vorder- oder Hinterrades mit einem Schloss
ermöglichen,
Fahrräder mit verschiedenen Geometrien und Lenkerformen aufnehmen können,
das Umschlagen des Lenkers und das Wegrollen des Fahrrades verhindern, damit Fahrräder auch bei Belastung (Kindersitz) stabil stehen, selbst wenn sie (noch) nicht angeschlossen sind,
einen ausreichenden Abstand zwischen den abgestellten Fahrrädern gewährleisten (Mindest- Seitenabstand von 70 cm bei nur tief Einstellung bzw. 50 cm bei hoch-/tief Einstellung).
Um eine effiziente Nutzung zu sichern, sollten Standorte nah am Verkehrsweg (an der Straße oder am Radweg) und nah am Ziel liegen.
Die Entfernung zum Ziel (Eingang) sollte keinesfalls mehr als 100 Meter betragen.
Fahrradparkplätze sollten immer näher am Eingang platziert werden als Kfz-Abstellplätze.
Fahrradabstellanlagen sollten gut sichtbar und barrierefrei zugänglich sein.
Die Zugänge und die Anlagen selbst sollten eine gute Beleuchtung haben und regelmäßig gereinigt werden.
Einfache Vorderradhalter (Vorderradklemmen) sollten grundsätzlich nicht eingesetzt werden, denn der Halt ist unzureichend, der Rahmen kann nicht angeschlossen werden und die Felge wird leicht verbogen.
Gerne stehen wir zur Diskussion des Konzepts bereit. Die detailierte Analyse ist abrufbar. Sprechen sie Matthias Geuss: vom ADFC zuständig für Verkehrspolitik an. matthias.geuss@adfc-langenfeld.de
Wir freuen uns auf viele zusätzliche, komfortable Abstellanlagen in
Langenfeld!
ADFC im neanderland, OG Langenfeld/ Monheim, im Juli 2022