ADFC-Abstellanlagenkonzept für Langenfeld

Mit dem in 2021 verabschiedeten Mobilitätskonzept hat sich die Stadt Langenfeld das Ziel gesetzt, den Anteil des Fahrradverkehrs am Gesamtverkehr (modal split) in den nächsten Jahren auf 25% zu steigern.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es u.a. erforderlich, durch mehr und geeignete Fahrradabstellanlagen die Attraktivität des Fahrradverkehrs zu steigern.

Anforderungsgerechte Fahrradabstellanlagen ermöglichen und fördern den Radverkehr und animieren dazu, verkehrssichere und auch hochwertige Fahrräder im Alltag zu nutzen. Da der Anteil an hochwertigen E-Bikes ständig steigt (Anteil am Gesamtmarkt 2021: 43%, Anteil am Fahrradbestand ca. 11% mit stark steigender Tendenz1), nimmt nicht nur die Bedeutung des Diebstahlschutzes, sondern auch der Ladeinfrastruktur zu.

Schlechte Abstellanlagen dagegen führen dazu, dass das Fahrrad aus Angst vor Diebstahl für viele Fahrten nicht verwendet wird. Nur Fahrradständer, die einen Diebstahlschutz versprechen und bei denen kein „Ei im Vorderrad“ droht (sog. Felgenklemmer), werden auch bestimmungsgemäß benutzt: Das Rad steht ansonsten entweder lose neben dem Ständer, quer zum Radständer oder mittig auf der Abstellanlage.

Allgemeines zum Konzept

Während die Geschäftsstraßen und S-Bahnhöfe Langenfelds in der Vergangenheit bereits im Fokus standen, ist die Parksituation für Fahrräder abseits dieser Zentralpunkte äußerst unbefriedigend. Viele öffentliche Gebäude und Anlagen wie Behörden, Schulen, Sportanlagen und Versammlungsstätten sind mit Abstellanlagen so schlecht ausgestattet, dass ein sicheres und attraktives Fahrradparken nicht gegeben ist.

Für dieses Konzept wurden daher überwiegend die Abstellanlagen an Sport- und Freizeitanlagen, Versammlungsstätten und anderen öffentlichen Einrichtungen hinsichtlich Anzahl und Qualität der Radabstellanlagen analysiert. Die Auswahl ist nicht abschließend und kann jederzeit erweitert werden.

Auf Basis dieser Analyse ist unser ADFC-Maßnahmenvorschlag abgeleitet worden. Sofern sich einzelne Standorte nicht in städtischer, sondern privater/ sonstiger Hand befinden, soll dieser Vorschlag dazu anregen, bei den Eigentümern auf eine entsprechende Nachrüstung mit Abstellanlagen hinzuwirken. Die detaillierten Steckbriefe der untersuchten Standorte inkl. Maßnahmenvorschlag sind beim ADFC abrufbar.

Je nach Standort regen wir an, die Radstellplätze auch zu überdachen. Dies gilt insbesondere für Standorte, die nicht nur bei schönem Wetter angefahren werden. Daneben ist eine Überdachung aber auch generell wünschenswert, um Wolkenbrüche abzuwarten und die Fahrräder vor Niederschlägen zu schützen. Viele Stellplatzsatzungen sehen im Übrigen grundsätzlich vor, dass größere Abstellanlagen
überdacht werden sollen (z.B. Monheim: ab 10 Stellplätzen).
Für die Umsetzung haben wir uns dazu entschieden, keine konkreten Modellempfehlungen zu geben, da die Auswahl an Fahrradabstellanlagen so groß ist, dass es für die unterschiedlichsten Anforderungen Lösungen gibt. Der ADFC zertifiziert und empfiehlt zwar Modelle (www.adfc.de/abstellanlagen), jedoch existieren darüber hinaus viele weitere gute und beliebte Modelle (z.B. Anlehnbügel), die auch in Langenfeld bereits erfolgreich eingesetzt werden.

Folgende allgemeine Anforderungen bestehen u.a.: Fahrradabstellanlagen sollen

 bequem und einfach benutzbar sein sowie das Fahrrad gegen Beschädigungen schützen, 

  das Anschließen des Rahmens und des Vorder- oder Hinterrades mit einem Schloss
ermöglichen,

 Fahrräder mit verschiedenen Geometrien und Lenkerformen aufnehmen können,
 

 das Umschlagen des Lenkers und das Wegrollen des Fahrrades verhindern, damit Fahrräder auch bei Belastung (Kindersitz) stabil stehen, selbst wenn sie (noch) nicht angeschlossen sind, 
 

 einen ausreichenden Abstand zwischen den abgestellten Fahrrädern gewährleisten (Mindest- Seitenabstand von 70 cm bei nur tief Einstellung bzw. 50 cm bei hoch-/tief Einstellung).


 Um eine effiziente Nutzung zu sichern, sollten Standorte nah am Verkehrsweg (an der Straße oder am Radweg) und nah am Ziel liegen. 
 

 Die Entfernung zum Ziel (Eingang) sollte keinesfalls mehr als 100 Meter betragen.
Fahrradparkplätze sollten immer näher am Eingang platziert werden als Kfz-Abstellplätze.
 

 Fahrradabstellanlagen sollten gut sichtbar und barrierefrei zugänglich sein. 
 

 Die Zugänge und die Anlagen selbst sollten eine gute Beleuchtung haben und regelmäßig gereinigt werden. 
 

 Einfache Vorderradhalter (Vorderradklemmen) sollten grundsätzlich nicht eingesetzt werden, denn der Halt ist unzureichend, der Rahmen kann nicht angeschlossen werden und die Felge wird leicht verbogen.

 
Gerne stehen wir zur Diskussion des Konzepts bereit. Die detailierte Analyse ist abrufbar. Sprechen sie Matthias Geuss: vom ADFC zuständig für Verkehrspolitik an.  matthias.geuss@adfc-langenfeld.de

Wir freuen uns auf viele zusätzliche, komfortable Abstellanlagen in
Langenfeld!
 
ADFC im neanderland, OG Langenfeld/ Monheim, im Juli 2022


https://langenfeld.adfc.de/neuigkeit/adfc-abstellanlagenkonzept-fuer-langenfeld

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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