Bever-Neye Radweg

Nach 18-monatiger Bauzeit ist der straßenbegleitende Radweg an der K5 fertiggestellt. Es ist damit ein schöner durchgehender Radweg vom Hückeswagen über die Bever und Neye nach Wipperfürth entstanden. Der OBK hat alles richtig gemacht.

Radweg entlang der Bever-Talsperre
Radweg entlang der Bever-Talsperre © Sabine Krämer-Kox

Aus einer Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises:

Nach ca. 1,5 Jahren Bauzeit, wurde die Fahrbahn an die Bergseite verschoben, um Platz für einen neuen Rad-/Gehweg zu schaffen, der durchgehend bis zur Kreuzung Oberlangenberg an der Wasserseite entlang der Bevertalsperre verläuft. Anschließend wurde der Kreuzungsbereich umfänglich umgestaltet. Dort kreuzt der neue Rad-/Gehweg die Fahrbahn der dort nach Süden abknickenden K 5 und wird gleichzeitig in die dort beginnende Gemeindestraße Richtung Norden eingefädelt. Im weiteren Verlauf wurde der neue Rad-/Gehweg durch den Wald bis zum Wanderparkplatz fortgesetzt. Somit steht nach Fertigstellung einer Radrundfahrt oder eine Rundwanderung zwischen Hückeswagen, entlang der Bever- und Neyetalsperre nach Wipperfürth durchgehend auf autofreien Flächen nichts mehr im Wege.

Die Arbeiten erfolgten unter abschnittsweiser Vollsperrung der K 5. Einzig den wenigen Anwohnern und den Schulbussen konnte die Einfahrt in die Baustrecke ermöglicht werden. Diesen gilt an dieser Stelle auch ganz besonderer Dank für das entgegengebrachte Verständnis für die Bauarbeiten. Da der bisher zum Parken genutzte breite Seitenstreifen entlang der Bever von der neuen Fahrbahn überlagert und nicht mehr wie bisher genutzt werden kann.

Abschließend lässt sich sagen, dass trotz Coronakrise und Lieferschwierigkeiten der Baumaterialien die Baumaßnahme rechtzeitig und zu einem guten Ergebnis geführt hat. Natürlich ist dies mit der Hoffnung verbunden, dass sich der Anteil der Fußgänger und Radfahrer im Sinne eines Freizeitangebotes gegenüber dem Autoverkehr merklich erhöhen wird.


https://rheinberg-oberberg.adfc.de/neuigkeit/bever-neye-radweg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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