RTL bietet eine halbe Million Euro für Schutzstreifen!
In der Sendung "Wer wird Millionär?" vom 5. März konnte der Kandidat halbe Million Euro für die richtige Beantwortung einer Frage zur Radverkehrsinfrastruktur gewinnen. Es lohnt sich also, unsere Medien zu verfolgen, wenn man bei der Quizsendung weiterkommen will. Einen humorigen Rückblick auf die Sendung haben wir verlinkt.
 
 
Liebes Team von Wer wird Millionär?,

ihr habt gestern Abend eine halbe Million Euro für die Antwort auf die Frage geboten, was ein "Angebotsstreifen" ist und an wen er sich richtet. Die Summe ist sehr hoch, aber gerechtfertigt. Denn die richtige Antwort zu finden war wirklich nicht einfach, auch für uns Fachleute nicht:

A. Supermarktkunden – eine durchaus korrekte Antwortmöglichkeit, denn es gibt immer wieder Supermarktkunden, die ihr Auto auf dem Schutzsstreifen parken. Natürlich nur um "mal eben kurz" etwas zu erledigen!

C. Radfahrer – na klar, das wollten wir eigentlich direkt und ganz ohne Joker einloggen, aber dann sind wir ins Grübeln gekommen: Warum weiß der 18jährige Kandidat das nicht? Liegt es vielleicht daran, dass mit Angebotsstreifen Schutzstreifen gemeint sind, und dass Schutzsstreifen ungefähr seit der Geburt des Kandidaten nicht mehr Angebotsstreifen heißen, und dass Schutzstreifen heutzutage eigentlich nicht einmal mehr in Anführungsstrichen als sogenannte Angebotsstreifen durchgehen?

Wir sind also schon bei Antwortmöglichkeit C so ins Schwitzen gekommen, dass wir über B und D nicht mehr nachdenken konnten. Der 50:50-Joker war ja auch schon weg!

Also blieben wir bei C.

Und dann die Auflösung! Ein Bild von einem Streifen – nur leider kein Schutzstreifen, nicht einmal ein sogenannter. Nein, ein waschechter Radfahrstreifen! Eine dicke, lehrbuchmäßig durchgezogene Linie (ein sogenannter Breitstrich) signalisiert dem kundigen Radfahrer: Dieser Streifen ist keine Kür, sondern Pflicht. Auf diesem Radfahrstreifen musst Du fahren, ganz im Unterschied zum unterbrochenen schmalstrichigen Schutzstreifen, der ja nur ein Angebot ist.

Für den ein oder anderen Autofahrer macht das alles keinen Unterschied: Das Angebot im Supermarkt ist halt manchmal wichtiger als das Gebot, den Schutzstreifen nur im Ausnahmefall zu befahren oder gar das Verbot, dort zu parken.

Es war eine nervenaufreibende Sendung, fast so nervenaufreibend wie eine Fahrt mit dem Rad durch die Stadt auf dem Schutzstreifen. Aber sei's drum, denn wir haben etwas gelernt: Wenige Menschen wissen alle Zeichen der Straßenverkehrsordnung richtig zu deuten, noch wenigere die der Radinfrastruktur. Da kann man schon mal eine halbe Million Euro drauf wetten! Der Kandidat hat die richtige Antwort nicht gewusst. Er muss sich nicht grämen, denn auch Günther Jauch und seine Leute wissen es nicht sooo viel besser. Und damit sind sie nicht alleine.

Daher unser Vorschlag für vier richtige Antworten zum Thema Schutzstreifen:

A. Radfahrer können sie benutzen, müssen es aber nicht – zum Beispiel wenn kein ausreichender Abstand zu parkenden KfZ gegeben ist

B. Beim Überholen eines auf dem Schutzstreifen fahrenden Radfahrers muss man 1,5m Abstand einhalten

C. Autofahrer dürfen den Schutzstreifen nur ausnahmsweise befahren – und auch nur dann, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird

D. Parken auf dem Schutzstreifen ist verboten

Wir freuen uns auf weitere knifflige Fragen zum Thema Radverkehr.
Euer ADFC Köln.
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Kreisverband Köln
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