Wildwest auf Hildens Straßen

Der Anzeiger24 berichtet in seiner Ausgabe vom 10.Juli, daß Autofahrer sich in Hilden nicht um die STVO kümmern.

Wir haben den Test gemacht und können das bestätigen.

Regeln für Fahrradstraßen

Anliegerstrasse
Hagelkreuzstraße © bbimages

Zehn Minuten reichen, dann sieht man schon, dass sich in Hilden nicht an die STVO gehalten wird. Die Hagelkreuzstraße ist eine Fahrradstraße und eigentlich nur für Anlieger gedacht. Dennoch wird diese Straße von vielen Autofahrern, gerne von Solingern, als Schleichweg und Abkürzung benutzt. Wie wir aus dem Bericht des Anzeiger24 entnehmen, haben die Anwohner bereits dagegen protestiert, aber es tut sich nichts.

Genauso verhält es sich bei der Hofstraße. Hier wird zweiseitig geparkt, Tempo 30 ist Vorschrift. Am Nachmittag wird sie als Abkürzung und Rennstrecke nach Richrath mißbraucht. Wenn man dann als Radfahrer unterwegs ist wird man bedrängt und genötigt. 

Ebenso verhält es sich mit der Hagdornstraße. Am Nachmittag, wenn es zu Stauungen auf der Hochdahler Straße kommt, dient diese Straße als Abkürzung, um über die Bismarckstraße auf die Berliner Straße zu gelangen. Wir fordern mehr Sicherheit in den Wohnvierteln und hoffen, dass die Polizei hier auch mal kontrolliert. 

Link zum Anzeiger 24 der die Polizei kontaktiert hatte:

https://deinhilden.de/gelddruckmaschine-hagelkreuzstrasse

Hier noch einmal die Regeln einer Fahrradstraße:

  • Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße.
  • Hier haben diese Vorrang und dürfen nebeneinander fahren.
  • Andere Fahrzeuge dürfen die Straße nur benutzen, wenn dies ausnahmsweise durch Zusatzschild zugelassen ist.
  • Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen, da sie hier zu Gast sind.
  • Radfahrer dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Wenn nötig, müssen Kraftfahrzeugführende die Geschwindigkeit weiter verringern. Aufgrund der Fahrgassenbreite von ca. 3,50 m ist ein ordnungsgemäßes Überholen unter Beachtung des erforderlichen Seitenabstandes von 1,50 m ausgeschlossen.
  • Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30.

https://hilden.adfc.de/neuigkeit/wildwest-auf-hildens-strassen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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    Der ADFC hat über 200.000 Mitglieder bundesweit und im Landesverband NRW über 50.000 Mitglieder

     

     

     

     

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  • Wie finde ich den ADFC im Kreis Mettmann

     Willkommen beim ADFC im neanderland

    Der ADFC im neanderland, Kreisverband Mettmann e.V. ist Teil des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) Landesverbandes NRW.

    Wir setzen uns für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Verkehrspolitik, Mobilität, Radwandern ein.

    Die Aktivitäten des ADFC im neanderland finden vor allem in den Ortsgruppen statt. Beim Stadtradeln 2021 konnte das 2000.ste Mitglied gewonnen werden.

    Hier stellen sich die Ortsgruppen vor:

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Umsichtig sein

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen.

    Halten Sie Abstand von Lkw, Bussen, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können die Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw oder Bus Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Zur eigenen Sicherheit

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedalen nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen.

    Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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