Wildwest auf Hildens Straßen
Der Anzeiger24 berichtet in seiner Ausgabe vom 10.Juli, daß Autofahrer sich in Hilden nicht um die STVO kümmern.
Wir haben den Test gemacht und können das bestätigen.
Regeln für Fahrradstraßen
Zehn Minuten reichen, dann sieht man schon, dass sich in Hilden nicht an die STVO gehalten wird. Die Hagelkreuzstraße ist eine Fahrradstraße und eigentlich nur für Anlieger gedacht. Dennoch wird diese Straße von vielen Autofahrern, gerne von Solingern, als Schleichweg und Abkürzung benutzt. Wie wir aus dem Bericht des Anzeiger24 entnehmen, haben die Anwohner bereits dagegen protestiert, aber es tut sich nichts.
Genauso verhält es sich bei der Hofstraße. Hier wird zweiseitig geparkt, Tempo 30 ist Vorschrift. Am Nachmittag wird sie als Abkürzung und Rennstrecke nach Richrath mißbraucht. Wenn man dann als Radfahrer unterwegs ist wird man bedrängt und genötigt.
Ebenso verhält es sich mit der Hagdornstraße. Am Nachmittag, wenn es zu Stauungen auf der Hochdahler Straße kommt, dient diese Straße als Abkürzung, um über die Bismarckstraße auf die Berliner Straße zu gelangen. Wir fordern mehr Sicherheit in den Wohnvierteln und hoffen, dass die Polizei hier auch mal kontrolliert.
Link zum Anzeiger 24 der die Polizei kontaktiert hatte:
https://deinhilden.de/gelddruckmaschine-hagelkreuzstrasse
Hier noch einmal die Regeln einer Fahrradstraße:
- Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße.
- Hier haben diese Vorrang und dürfen nebeneinander fahren.
- Andere Fahrzeuge dürfen die Straße nur benutzen, wenn dies ausnahmsweise durch Zusatzschild zugelassen ist.
- Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen, da sie hier zu Gast sind.
- Radfahrer dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Wenn nötig, müssen Kraftfahrzeugführende die Geschwindigkeit weiter verringern. Aufgrund der Fahrgassenbreite von ca. 3,50 m ist ein ordnungsgemäßes Überholen unter Beachtung des erforderlichen Seitenabstandes von 1,50 m ausgeschlossen.
- Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30.