Gegen den Strom nach Ehrenfeld
Seit der zweiten Novemberwoche dürfen Radfahrer von der Innenstadt über die Gladbacher Straße nach Ehrenfeld fahren. Als Teil des sogenannten „Eimerplans“ aus dem Radverkehrskonzept Innenstadt wurden die Markierungen auf der Gladbacher Straße verändert. Im Ergebnis gibt es nun genug Platz, um mit dem Fahrrad legal und sicher gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße in Richtung Ehrenfeld zu radeln. Dies ist eine deutliche Verbesserung für Menschen auf Fahrrädern.

 
 
Auch in Fahrtrichtung Innenstadt wurde neu markiert. Dort gibt es nun einen Schutzstreifen und breite Aufstellflächen vor den Autos an den Ampeln. Zudem ist auf der gesamten Länge der Gladbacher Straße von der Abzweigung an der Erftstraße bis zu den Ringen und weiter auf der Christophstraße bis zu den Wällen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert worden.

Umgewöhnen müssen sich Auto- und Radfahrende auf Fahrrädern an der Kreuzung Gladbacher Straße/Ringe/Christophstraße. Hier ist es Autofahrenden sowohl von der Gladbacher Straße als auch von der Christophstraße aus das Linksabbiegen auf die Ringe nicht mehr erlaubt. Dies ist deutlich und unmissverständlich ausgeschildert und auf der Straße markiert, wird derzeit jedoch von Autofahrerinnen und -fahrern häufig missachtet. Hier sind zeitnahe Schwerpunktkontrollen der Polizei angezeigt. 
Menschen auf Fahrrädern können jeweils indirekt links abbiegen. Die dazu notwendigen Aufstellflächen sind ebenfalls auf der Kreuzung markiert.

Für Radfahrende gibt es von der Christophstraße kommend die Möglichkeit über einen breiten, rot markierten Radfahrstreifen in der Mitte der Christophstraße gerade aus über die Ringe in die Gladbacher Straße zu fahren. Dieser Radfahrstreifen wäre sicherer zu erreichen wenn auf der Christophstraße zwischen den Wällen und den Ringen Tempo 30 angeordnet würde. 

Radfahrende, die sich ungern im Mischverkehr fortbewegen können weiterhin auf dem bestehenden, anderen Radweg fahren und die Fuß- und Fahrradampel nutzen. Deren Grünphase steht nicht im Konflikt zur Grünphase der rechtsabbiegenden Autofahrer aus der Christophstraße.

Auch stadteinwärts gibt es für Radfahrende die Möglichkeit in der Gladbacher Straße auf dem Schutzstreifen zwischen zwei Kfz-Fahrbahnen bis zur Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel zu fahren. Bei grün ist für sie vorgesehen, auf der gegenüberliegenden Seite die Fahrbahn der Christophstraße zu befahren. Hier halten wir Konflikte zwischen Rad- und Autofahrenden für wahrscheinlich, denn der nicht mehr benutzungspflichtige Radweg verläuft auf dem Hochbord unmittelbar neben der Fahrbahn. Dessen Ende und Überleitung auf die Fahrbahn am Ende der Grünanlage der Ringe führt jedoch direkt in die Dooring-Zone der dort parkenden Pkw und ist damit sehr gefährlich für Menschen auf Fahrrädern.

Eng wird es stadtauswärts in der an die Gladbacher Straße anschließenden Bahnunterführung. Hier besteht ein maximal vier Meter breiter Weg der in einen Gehsteig und einen Zweirichtungsradweg aufgeteilt ist. Auf der stadtauswärtigen Seite der Unterführung gibt es zudem eine Kurve, sodass Gegenverkehr erst im letzten Moment gesehen wird.

Wir begrüßen die Öffnung der Einbahnstraße in der Gladbacher Straße für Menschen auf Fahrrädern. Es ist zu erwarten, dass der Radverkehr auf dieser Straße nun deutlich zunehmen wird. Umso wichtiger ist es nun die hier beschriebenen Probleme an den Zu- und Abfahrten für Radfahrerinnen und Radfahrer schnell zu beseitigen.

Bericht in der Kölnischen Rundschau
Bericht im Kölner Stadtanzeiger
 
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Kreisverband Köln
Mauritiussteinweg 11
50676 Köln 
 
E-Mail: mail@adfc-koeln.de
www.adfc-koeln.de
Weiterleiten Daten ändern Abmelden Impressum