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Sie kennen das: Sie wachen morgens gut gelaunt auf, haben ein nettes Frühstück, lesen die Tageszeitung, überschlagen alle Artikel zu Corona, lesen die Leserbriefe - und vorbei ist es mit der guten Laune. Man setzt sich hin und schreibt einen Leserbrief, danach geht es wieder prima, und hofft dann, dass der auch veröffentlicht wird. Um ganz sicher zu gehen, macht das dann der ADFC: Liebes Redaktionsteam, bitte veröffentlichen Sie meinen Leserbrief zu „Starkes Zeichen fürs Radfahren“, Leserbrief am 17.3. von Herrn Wolfgang Höfer Im Übrigen sollten Radfahrer und Fußgänger Gutschriften der Gesundheitskassen und der Stadt- und Kreisverwaltungen bekommen, weil sie gesundheitsbewusst unterwegs sind. Sie sind weniger krank, Klimaneutral und Umweltschonend unterwegs. Ich denke da an einer Gutschrift von ca. 200 Euro jährlich. Ach, da wäre vom MIV doch noch etwas zu zahlen: Der Abgaben des MIV sind noch zu wenig, denn die Polizei (Verkehrsverstöße), die Feuerwehr (Rettungseinsätze), Krankenhäuser (Unfallopfer), Gesundheitskassen (Krankengeld) und Reha-Einrichtungen (Wiederherstellung der Arbeitskraft) müssen aufgrund der unzähligen Unfälle die der MIV verursacht, noch bezahlt werden. Diese Gelder sind in den Abgaben der Kfz noch nicht inkludiert. Ich finde solche Diskussionen unerträglich. Mit freundlichen Grüßen Kurt Krefft Und hier kommt Wolfgang Höfers Leserbrief vom Mittwoch 17. März 2021 im KStA , nur zur Erinnerung: In Bergisch Gladbach wie auch in anderen Gemeinden blicken wir auf zum Teil umfangreiche und aufwendige Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs. Durch den Ausbau der Verkehrswege für Fahrradfahrer wird der Verkehrsraum für Kfz immer mehr eingeschränkt. An den Kosten für die Förderung des Radverkehrs werden die Radfahrer jedoch überhaupt nicht beteiligt. Stattdessen wird damit der Steuerzahler voll belastet. Dagegen finanzieren die Kraftfahrzeuge durch die Kfz-Steuer und durch die hohen Steuern auf Kraftstoff zu einem großen Teil den Bau und den Unterhalt der Verkehrswege. Zwar fließt jede Steuer ohne formale Zweckbindung in den großen Staatstopf, doch ist die spiegelbildliche Ausgabenseite durch den Aufwand für Verkehrswege geprägt. Zusätzlich zahlen innerhalb der Gemeinden die Autofahrer durch Parkgebühren mit die Kosten des von den Gemeinden zur Verfügung gestellten Parkraums. Dass Fahrradfahrer dagegen überhaupt nicht für die Maßnahmen für sie aufkommen, ist in höchstem Maße ungerecht. Notwendig wäre ihre Beteiligung an den Kosten für den Ausbau und die Pflege der Radwege. Am einfachsten wäre dies durch eine Abgabe bei Neukauf eines Fahrrads oder Pedelecs. Angemessen erscheint hierfür mindestens ein Betrag zwischen 100 und 200 Euro. Wolfgang Höfer Bergisch Gladbach |
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