NRW Radverkehr wird gestärkt – Eckpunkte zum „ Fahrrad-und Nahmobilitätsgesetz“ vorgestellt
Hendrik Wüst: Wir stärken Nordrhein-Westfalen als das Fahrradland Nummer 1!

Tausende Menschen haben sich für die Stärkung des Fahrradverkehrs eingesetzt. Die Forderungen der Initiative „Aufbruch Fahrrad“ und des ADFC NRW sind in die Eckpunkte des neuen Fahrradgesetzes eingegangen, dass bis Ende 2021 zur Vorlage kommen soll.

Bis Ende dieses Jahres soll der Referentenentwurf stehen. Um das Ziel, den Radverkehrsanteil von 8% auf 25% in NRW zu erhöhen, müssen die Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden. Radschnellwege sowie regionale und kommunale Radwegnetze sollen lt. den Eckpunkten des Ministeriums bedarfsgerecht ausgebaut werden.

Der Erhalt und die Sanierung bestehender Radwege werden ebenfalls vorangetrieben. Das sichere Abstellen des Fahrrades erfordert den Bau von Mobilstationen und Fahrradgaragen an Verkehrsknotenpunkten.
 
 
 
Auch eine Vernetzung von öffentlichen Verkehrsmitteln mit dem Fahrrad wird in den Eckpunkten verankert. Das kostenlose Mitnehmen von Fahrrädern wird allerdings kontrovers diskutiert. Um dieses alles zu ermöglichen, wird der Etat dieses Jahr auf 47 Millionen Euro aufgestockt, 900 Millionen Euro Bundesmittel stehen bis 2023 zur Verfügung. Bis das Gesetz nun zur Vorlage kommt, muss noch vieles konkretisiert werden.

Absichtserklärungen allein reichen für eine Mobilitätswende nicht aus. Eine Beschleunigung der Planung und Umsetzung ist dringend notwendig. Ob die Einstellung von 10 Verkehrsplaner*innen für das Ministerium diesen Erfolg bringt, bleibt abzuwarten. Wir freuen uns schon jetzt, erste Verbesserungen eines sicheren, lückenlosen Radwegenetzes zu erleben. Ob wir in NRW das Fahrradland Nummer 1 werden, wie unser Verkehrsminister Hendrik Wüst es im Juni dieses Jahres verkündete, wollen wir hoffen.

Die am 15.06.2020 kommunizierten Inhalte können in der Präsentation des Verkehrsministeriums nachgelesen werden.

Link zu: Eckpunkte_Fahrrad_und_Nahmobilitaetsgesetz
 
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