Änderungen der Fahrrad-Beleuchtungsvorschriften
Am 1. Juni sind einige Änderungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordung (StVZO) in Kraft getreten, die auch die Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder betreffen. Dabei wurden die gesetzlichen Regelungen vor allem an den Stand der Technik angepasst.
[ADFC]
 
 
Die wesentlichen Änderungen sind:

Fahrradscheinwerfer dürfen nun ausdrücklich mit Tagfahrlicht und Fernlicht ausgestattet sein. Rückleuchten dürfen eine Bremslicht-Funktion haben. Sie können mit einem Dynamo, Batterien oder wiederaufladbaren Akkus betrieben werden.
Batteriebeleuchtung muss nun nicht mehr tagsüber mitgeführt werden.
Bislang waren zwei rote Reflektoren hinten vorgeschrieben, jetzt ist einer ausreichend.
Bei zweispurigen Fahrrädern sind zudem Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) zulässig, bei einspurigen Fahrädern nur, wenn sie einen Aufbau haben, der Handzeichen verdeckt.

Der ADFC hatte in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf mehrere Anregungen gegeben, die in der Verordnung umgesetzt wurden.

Den kompletten Text der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften gibt es hier.[ADFC]
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