Fahrraddiebstähle in Essen - die Zahlen für 2020

Heute wurde der Jahresbericht zur Kriminalitätsentwicklung 2020 in Essen vorgestellt.

Wir haben natürlich auch direkt mal reingeschaut wie die Anzahl der Fahrraddiebstähle in Essen und Mülheim im vergangenen Jahr so war.

Symbolbild © Polizei NRW

Situation in Essen

Vorweg gesagt - mit dem Ergebnis hatten wir nicht gerechnet.

Waren es gefühlt in 2020 viel mehr Diebstahlmeldungen - von denen wir über SocialMedia und andere Kanäle erfahren haben - und dann noch der Fahrradboom, wir hatten mit weitaus schlimmeren Zahlen gerechnet.

Essen ist tatsächlich - was die Zahl der Fahrraddiebstahlzahlen angeht - seit 4 Jahren (2017) nahezu konstant. Gegenüber 2019 kamen 2020 sogar 6 Fälle weniger in Essen zur Anzeige.

Die Frage ist dabei natürlich, wie hoch ist die Dunkelziffer von Fällen die garnicht erst bei der Polizei gemeldet wurden?

4 Fahrraddiebstähle pro Tag in Essen

In Zahlen werden somit ca. 4 Fahrräder pro Tag in Essen gestohlen - und wenn man die Schadenshöhen betrachtet, dann scheinen dies doch schon sehr hochwertige Räder zu sein. Der durchschnittliche Schadenswert liegt in Essen lt. Angaben der Polizei bei ca. 1.119,- € pro Fall / Fahrrad.

Nur jeder 25. Fahrraddiebstahl wird aufgeklärt

Aufgeklärt wird übrigens nur ca. jeder 25. Fall, die entsprechende Aufklärungsquote in Essen liegt nämlich bei gerade einmal 4,07%, womit sich diese um 1,43 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr verschlechtert hat.

 

Situation in Mülheim an der Ruhr

In Mülheim sind die Fallzahlen gegenüber 2019 erneut leicht gestiegen (+ 24 Fälle) und lagen 2020 bei 327 bekanntgewordenen Fällen.

Die Aufklärungsquote für Fahrraddiebstähle in Mülheim ist stark von 7,26% auf nunmehr lediglich noch 3,98% gesunken.

Lediglich 13 Fälle konnte die Polizei aufklären und dabei 16 Tatverdächtige ermitteln.

Der durchschnittliche Schadenswert liegt in Mülheim pro Fahrraddiebstahl mit ca. 1.268 € etwas höher als in Essen.

 

Vorsorge besser als Nachsehen - Lassen Sie Ihr Fahrrad codieren

Auch wenn die Zahlen auf den ersten Blick weniger hoch sind als erwartet, jeder Fahrraddiebstahl ist einer zuviel.

Investieren Sie in ein (oder am besten zwei) gute Fahrradschlösser und nutzen Sie gerne auch unser Angebot Ihr Fahrrad codieren zu lassen.

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https://essen.adfc.de/neuigkeit/kriminalitaetsentwicklung-essen-2020-fahrraddiebstaehle

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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