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Und zwar am Bunker Ulmenwall, konkret am Niederwall an der Ecke zur Kreuzstraße. Hier darf trotz roter Ampel mit dem Rad rechts abgebogen werden. Zu beachten ist: An einem „Grünen Pfeil“ muss bei Rot die Vorfahrt für die freigegebene Verkehrsrichtung beachtet und vor dem Abbiegen kurz angehalten werden. Nicht überall kann jedoch ein Grüner Pfeil für Radfahrende eingerichtet werden. Aus der Antwort der Verwaltung an die Bezirksvertretung Gadderbaum, die eine Prüfung aller Ampelanlagen im Stadtbezirk angeregt hatte, geht folgendes hervor (Achtung - es folgt Verwaltungsdeutsch)
Das schränkt die Möglichkeiten deutlich ein. Nichtsdestotrotz kann jede(r) Einwohner*in eines Stadtbezirkes einen Bürgerantrag für die Anbringung eines „Grünen Pfeils“ an geeigneten Kreuzungen / Einmündungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung an das jeweilige Bezirksamt schriftlich (email / Brief) machen. Die Anregung kann (muss aber nicht) auf der entsprechenden Sitzung der Bezirksvertretung noch einmal mündlich vorgetragen werden. https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/zusaetzlicher-schub-fuer-bessere-mobilitaet-nordrhein-westfalen |
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club, Stadtverband Bielefeld e.V. Stapenhorststraße 90 33615 Bielefeld |
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