Bielefelds erster Grüner Pfeil für Radfahrende ist da!
Und zwar am Bunker Ulmenwall, konkret am Niederwall an der Ecke zur Kreuzstraße. Hier darf trotz roter Ampel mit dem Rad rechts abgebogen werden. Zu beachten ist: An einem „Grünen Pfeil“ muss bei Rot die Vorfahrt für die freigegebene Verkehrsrichtung beachtet und vor dem Abbiegen kurz angehalten werden.
 
Nicht überall kann jedoch ein Grüner Pfeil für Radfahrende eingerichtet werden. Aus der Antwort der Verwaltung an die Bezirksvertretung Gadderbaum, die eine Prüfung aller Ampelanlagen im Stadtbezirk angeregt hatte, geht folgendes hervor (Achtung - es folgt Verwaltungsdeutsch)
 
 
 
  1. Das Grünpfeilschild nur für den Radverkehr kann nach der StVO angeordnet werden, wenn Radfahrende von einer Radverkehrsanlage (Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder baulich angelegtem Radweg) rechts abbiegen.
  2. Der Grünpfeil nur für den Radverkehr darf u.a. auch nicht verwendet werden, wenn dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird und der Radverkehr nach dem Rechtsabbiegen nicht auf einer benutzungspflichtigen Radverkehrsanlage geführt wird. Benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen sind Radfahrstreifen und baulich angelegte Radwege mit blau-weißer Beschilderung.
  3. Das Grünpfeilschild darf ebenfalls nicht verwendet werden, wenn Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben. „

Das schränkt die Möglichkeiten deutlich ein. Nichtsdestotrotz kann jede(r) Einwohner*in eines Stadtbezirkes einen Bürgerantrag für die Anbringung eines „Grünen Pfeils“ an geeigneten Kreuzungen / Einmündungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung an das jeweilige Bezirksamt schriftlich (email / Brief) machen. Die Anregung kann (muss aber nicht) auf der entsprechenden Sitzung der Bezirksvertretung noch einmal mündlich vorgetragen werden.

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/zusaetzlicher-schub-fuer-bessere-mobilitaet-nordrhein-westfalen
 
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