Abstand beim Überholen
Am Montag, den 25. Februar gab es wieder einen schweren Unfall zwischen einem Bus der KVB und einer Radfahrerin. Wir kennen den genauen Unfallhergang nicht, aber wir sind sehr verwundert, dass der Überholabstand kein Thema der polizeilichen Pressemitteilung war. Bei der Stammheimer Straße handelt es sich um eine Anwohnerstraße mit beidseitigem Parken und entschleunigenden Verengungen. Netto verbleiben in der Straße zwischen 4,5 und 6 Meter Platz.
 
 
Es gelten folgende Regelungen nach StVO und geltender Rechtsprechung:
  • Radfahrende sollten etwa 1 Meter Abstand zu den parkenden Autos suchen, um vor Dooring-Unfällen geschützt zu sein.
  • Für PKW gilt beim Überholen von Radfahrenden natürlich der mittlerweile bekannte Mindestabstand von 1,5 Metern.
  • Von großen Nutzfahrzeugen, wie LKW und Bussen, wird allerdings sogar 2 Meter Abstand für einen sicheren Überholvorgang verlangt.
Bei einem naturgemäß nicht spurtreuen Fahrrad geht man von einer Breite von 1 Meter aus. Rechnen wir die obigen Abstände und die Breite eines Busses (2,55 Meter) hinzu, kommen wir auf 6,55 Meter. Ob angesichts dieser Werte ein sicherer Überholvorgang mit einem großen Gelenkbus möglich ist, sollte die Polizei NRW Köln in den Vordergrund ihrer Unfallprävention, Ermittlungsarbeit und Kommunikation stellen.

Leider ist die Radfahrerin Mitte März an den durch den Zusammenstoß mit dem Bus verursachten Verletzungen verstorben. Am 25. März legten wir an der Unfallstelle Kerzen und Blumen nieder. Am gleichen Tag gedachten wir auch eines Radfahrers, der an den durch einen Zusammenstoß mit einem LKW am 8. Januar verursachten Verletzungen erlegen ist.


 
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
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