Verbesserung des Radverkehrs in Mettmann geht voran - ADFC Mettmann

Verbesserung des Radverkehrs in Mettmann geht voran

In den letzten Jahren wurde und wird in Zusammenarbeit von Politik, Vereinen (adfc usw.) und Stadtverwaltung die Radverkehrsinfrastruktur in Mettmann mit zahlreichen Maßnahmen stetig verbessert.

RVK adfc Mettmann
RVK adfc Mettmann © adfc Mettmann

Stadt Mettmann - Pressemeldung vom 15. April 2021

 In den letzten Jahren wurde und wird in Zusammenarbeit von Politik, Vereinen und Stadtverwaltung die Radverkehrsinfrastruktur in Mettmann mit zahlreichen Maßnahmen stetig verbessert.

Einen Überblick über die typischen Maßnahmen, die von der Verwaltung bislang umgesetzt wurden und in gleicher Weise auch zukünftig umgesetzt werden sollen, bietet eine vom städtischen Klimaschutzbeauftragten Marcel Alpkaya erstellte Karte mit 12 Beispielen aus dem Mettmanner Stadtgebiet.

Nummer 1: Breite Straße / Johannes-Flintrop-Straße

Hier wurde Mettmanns erste Fahrradstraße eingerichtet:

Der Radverkehr hat Vorrang vor dem Autofahrer und darf die Fahrbahn auch nebeneinander befahren. Die Fahrradstraße ist nur für Anliegerverkehr freigegeben. Der motorisierte Durchgangsverkehr darf die Straße nicht befahren.

Nummer 2: Beethovenstraße / Ecke Talstraße

An dieser Stelle wurde im vergangenen Jahr der erste Grünpfeil nur für Radfahrer eingeführt:

Während der motorisierte Verkehr weiterhin an der roten Ampel warten muss, kann der Radfahrer bequem und ohne langes Warten nach rechts abbiegen. Hierbei ist zu beachten, dass der Grünpfeil wie ein Stopp-Schild wirkt. Ein kurzes Anhalten ist daher auch für den Radfahrer vorgeschrieben.

Nummer 3: Lavalplatz

Die Fußgängerzone wurde für den Radverkehr freigegeben und die Wegeschranke durch einzelne Poller ersetzt:

Dadurch ist es dem Radfahrer gestattet die Fußgängerzone auf dem Lavalplatz bis zum Hallenbad zu befahren oder von der Neanderstraße über den Lavalplatz zur Gottfried-Wetzel-Straße abzukürzen. Die sperrige alte Wegeschranke, die die Radfahrer zum Absteigen zwang, wurde durch einzelne Poller ersetzt. Diese haben die gleiche Funktion, bieten jedoch für den Radverkehr kein Hindernis mehr.

Nummer 4 und 10: Siedlung Kaldenberg und Lutterbecker Straße

Hier wurden die Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben:

Die Stadt Mettmann prüft alle Einbahnstraße im Stadtgebiet auf die Möglichkeit einer Freigabe in Gegenrichtung für Radfahreinnen und Radfahrer. Das ist nicht in allen Fällen ohne weiteres möglich, wenn beispielsweise eine Straße zu schmal oder unübersichtlich für eine Freigabe ist.

Wenn nichts entgegensteht, wird eine Einbahnstraße konsequent freigegeben. Bei einer längeren Wegstrecke wird außerdem immer geprüft, ob durch Markierungen auf der Fahrbahn die Sicherheit für den Radverkehr erhöht werden kann. Ein Beispiel hierfür ist der Schutzstreifen auf der Lutterbecker Straße.

Nummer 5 und 7: Rudolf-Diesel-Straße und Am Rathaus

Auf beiden Straßen wurden zusätzliche Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert:

Vielerorts werden in Mettmann Schutzstreifen markiert. Neben der Tatsache, dass man dem Radverkehr mehr Platz und Sicherheit auf den Fahrbahnen einräumt, wirken Schutzstreifen auch positiv auf die gefahrenen Geschwindigkeiten der motorisierten Verkehrsteilnehmer. Dies liegt vor allem daran, dass durch die Markierungen die restliche zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite verringert wird und die Straße dadurch schmaler wirkt.

Nummer 6: Wanderweg zwischen Düsselring und Käthe-Kollwitz-Ring

Auf dem Wanderweg wurden zwei Wegesperren durch einen Mittelpoller ausgetauscht:

Ähnlich wie bei einer Wegeschranke stellen zwei versetzte Wegesperren oftmals ein unüberwindbares Hindernis für den Radverkehr dar. Im Bestfall gelingt es den schmalen Durchgang schiebend zu passieren, jedoch insbesondere Lastenfahrräder oder Eltern mit einem Anhänger am Fahrrad scheitern an solchen Hindernissen. Es ist daher unabdingbar, solche Wegesperren sukzessive auszutauschen, wenn aus Gründen der Verkehrssicherheit nichts entgegensteht.

Nummer 8 und 9: Am Rathaus und Hammerstraße

Freigabe von Wegeverbindungen für den Radverkehr:

Der Vorteil eines Fahrrades liegt oftmals darin, dass man sich abseits der Straßen bewegen kann. Wenn daher Abkürzungen und Schleichwege in Form von Wegeverbindungen nicht freigegeben sind, führt dies oft zu Frustrationen und Umwegen. Daher prüft die Stadt immer wieder bei Wegeverbindungen, ob diese auch für Radfahrerinnen und Radfahrer zur Nutzung geöffnet werden können.

Bei einem Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist, genießen Fußgänger weiterhin den höheren Schutz. Das bedeutet, dass der Radverkehr besonders auf den Fußgänger achten muss und seine Geschwindigkeit so anpasst, dass er jederzeit bremsbereit bleibt. Neben der reinen Freigabe dieser Wegeverbindung werden auch die Bordsteine im Bereich der Zuwegungen abgesenkt.

Nummer 11: Kantstraße im Einmündungsbereich zur Ratinger Straße (L239)

Rotfärbung der Querungsstelle über den Einmündungsbereich:

Insbesondere an Stellen, wo eine reine Beschilderung nicht ausreicht, sind zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Achtsamkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zusätzlich erhöht.

Eines dieser Mittel ist die Rotfärbung der Fahrbahn im Bereich einer Einmündung. Neben der Kantstraße wurde inzwischen auch der Einmündungsbereich des Benninghofer Weges an der Elberfelder Straße rot hervorgehoben. Hier wurde während der Umbaumaßnahme der Kreisverwaltung sogar eingefärbter Asphalt verbaut.

Nummer 12: Beckershoffstraße und Kreuzstraße

Austausch der bestehenden Sackgassenbeschilderung zu durchlässiger Sackgassenbeschilderung:

Insbesondere für ortsunkundige Radfahrerinnen und Radfahrer ist nicht immer klar, dass am Ende einer Sackgasse noch eine Wegeverbidung für Fußgänger und Radverkehr besteht. Um dies zu verdeutlichen, werden sukzessive alle Sackgassenschilder ausgetauscht, an deren Ende es einen Durchgang für Fußgänger und Radfahrer gibt.


https://mettmann.adfc.de/neuigkeit/verbesserung-des-radverkehrs-in-mettmann-geht-voran

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Kann mir der ADFC Mettmann Radtouren empfehlen?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Erfahrene Tourenleiter haben über 30! Touren rund um Mettmann ausgearbeitet. Diese Touren sind für Anfänger wie für Profis, kurz oder lang, hier findet jeder seine Tour. 

  • Wie kann ich mich im ADFC Mettmann aktiv beteiligen?

    Komm doch einfach auf unsere regelmäßigen Radler Treffs. Hier kannst du uns kennenlernen und hörst die aktuellen Themen mit dem wir uns befassen. Vielleicht findest du deins, wofür du dich interessierst und dich einbringen möchtest. Wir freuen uns auf dich!

  • Was macht der ADFC in Deutschland und in Mettmann?

    Der allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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