Mangelndes öffentliches Interesse?
Immer wieder machen Radfahrende die gleiche Erfahrung: Wenn sie mit motorisierter Gewalt abgedrängt oder gar angefahren werden, werden sie vom Staat allein gelassen. Oftmals weigert sich schon die Polizei überhaupt eine Anzeige aufzunehmen. Aber auch wer diese Hürde überspringt oder sich direkt an die Staatsanwaltschaft wendet, erhält in der Regel nach wenigen Wochen ein Schreiben zur Einstellung des Verfahrens.
 
 
In Berlin machte kürzlich eine Beamtin der Polizei eben diese Erfahrung mit der motorisierten Gewalt. Sie war von einer Autofahrerin zunächst vorsätzlich geschnitten worden und später angefahren worden. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen "mangelndem öffentlichen Interesse" ein und stellte so der Autofahrerin quasi einen Freibrief für derartiges Verhalten aus.

Nachdem die Berliner Presse ausführlich berichtet hat und auch ADFC Bundesverband und ADFC Berlin sich mit einem offenen Brief an den Justizsenator und den Generalstaatsanwalt des Landes Berlin gewendet haben (Danke!), nimmt sich die Justizbehörde des Falles noch einmal an und fordert von der Staatsanwaltschaft zunächst einen Bericht an.

Der Brief unseres Bundesverbands müsste eigentlich an alle Justizministerien und Staatsanwaltschaften der Republik geschickt werden. Während jede kleine Sachbeschädigung, viele Schwarzfahrer und kleinste Vergehen im Bereich Marihuana verfolgt werden, scheint Gewalt gegen Menschen für die überlasteten Behörden weniger relevant zu sein. Das muss sich ändern.

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Kreisverband Köln
Mauritiussteinweg 11
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