Niehler Gürtel hat stadtweite Bedeutung
Die BV Nippes will die Stadt verklagen, weil sie mit der Ratsentscheidung den Niehler Gürtel nicht als Autotrasse auszubauen die Bezirksrechte verletzt sieht. Würde der Gürtel nur für Fußgänger und Radfahrer ausgebaut, fiele das nach Ansicht der BV in die Planungshoheit des Bezirks, denn Fußgänger und Radfahrer kämen überwiegend aus der unmittelbaren Umgebung und nicht aus anderen Stadtbezirken.
 
 
Falscher kann man in Verkehrsfragen nicht liegen. Ein Ausbau des Gürtels - möglicherweise sogar als vierspurige KFZ-Straße - würde für den (LKW-)Fernverkehr die Route durch die Stadt als Alternative für die Autobahn erst wirklich attraktiv machen. Weil zwischen dem Autobahnzubringer in Mühlheim über den Clevischen Ring, die Mühlheimer Brücke und den Gürtel eine schwerverkehrstaugliche Verbindung bis zur A57 bestünde. Saubere Luft durch reduziertes Verkehrsaufkommen am Clevischen Ring würde damit endgültig unerreichbar. Zudem würde die Luftqualität für die Anwohner der Gürteltrasse deutlich verschlechtert.

Auch Fahrradtrassen muss man als stadtweites Netz denken. Ein durchgehender Radschnellweg von Mülheim über die Mülheimer Brücke auf dem Niehler Gürtel durch den Bezirk Nippes bis Ehrenfeld hat selbstverständlich auch für den Radverkehr überbezirkliche Bedeutung. Zudem könnte er ab Ehrenfeld durch die Umwandlung von Fahrstreifen entlang des Gürtels auf einfachste Art und Weise bis Rodenkirchen verlängert werden.

Damit hat der Niehler Gürtel eindeutig stadtweite Bedeutung. Ihn zu beschließen fällt in die Kompetenz des Rates. Unabhängig davon, ob er ein Radschnellweg wird oder eine Autotrasse.

Bericht im KSTA
 
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