Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig soll sich auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Frage befassen, ob ein zeitlich begrenztes Fahrverbot für Dieselwagen legal wäre. Das teilte das NRW-Umweltministerium am Freitag in Düsseldorf mit.

Zuvor hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erfolgreich gegen das Land geklagt, weil die Grenzwerte für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid in Düsseldorf überschritten werden. Auch in den nordrhein-westfälischen Städten Aachen, Bonn, Essen, Gelsenkirchen und Köln laufen Klagen. Das Gericht hatte entschieden, dass das Land den Luftreinhalteplan für die Stadt Düsseldorf so ändern muss, dass die Grenzwerte so schnell wie möglich eingehalten werden.

Unter anderem sollten Diesel-Fahrverbote "ernstlich geprüft und abgewogen werden", hatte das Gericht erklärt. Dieselfahrzeuge gelten als Verursacher hoher Stickstoffdioxid-Werte.

Die Diskussion um ein Diesel-Fahrverbot war nach Bekanntwerden des VW-Skandals aufgekommen; Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) forderte bereits vor einem Jahr unter anderem ein Fahrverbot bei hoher Stickoxid-Belastung.